Die AfD fühlt sich nach der Kölner Gerichtsentscheidung "reingewaschen" und sieht keine Chance für ein Verbotsverfahren mehr. Das sehen Befürworter eines Verbotsantrags anders.

Die AfD fühlt sich nach dem juristischen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt und fordert ein Ende der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Mit weiteren nennenswerten Vorstößen für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene wird in der Parteispitze aktuell nicht mehr gerechnet. Die SPD sieht dagegen ein Verbotsverfahren nicht vom Tisch.

Die Diskussion darüber verschiebt sich aber möglicherweise auch auf die Ebene der AfD-Landesverbände. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte klar: Der Verfassungsschutz wird die Partei in jedem Fall weiter im Blick behalten.

Die Entscheidung des Gerichts werde zu einem Ende der AfD-Verbotsdebatte führen, sagte Daniel Tapp, Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel, der Deutschen Presse-Agentur. Dass die "lieblos zusammengeschusterten Gutachten" des Verfassungsschutzes für eine juristisch saubere Beweisführung nicht ausreichten, sei mit der Kölner Entscheidung deutlich geworden. 

AfD "reingewaschen"? Dobrindt: AfD bleibt Beobachtungsfall

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier forderte mit Blick auf die Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium müsse sofort alle Maßnahmen gegen die AfD einstellen. "Ich glaube dieses Urteil zeigt, dass wir hier wirklich reingewaschen worden sind", sagte er beim TV-Sender Welt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält dagegen an der Beobachtung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Gerichtsbeschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, das sei aber nicht gesamtprägend für die Partei, sagte der CSU-Politiker bei Welt. "Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall."

Zur Frage, welche konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen es gegen die AfD gebe, sagte Dobrindt, er könne dazu keine Aussagen machen, da nachrichtendienstliche Maßnahmen natürlich geheim seien.

AfD-Anwalt spricht von Sargnagel für Verbotsverfahren

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD in dem Verfahren vertritt, hatte bei X geschrieben, damit sei ein AfD-Verbot vom Tisch. Sein Kanzleipartner Carsten Brennecke sprach von einem "Sargnagel für ein Verbotsverfahren".

SPD: Verbotsverfahren nicht vom Tisch

Linke und SPD-Politiker halten ein Verbotsverfahren weiterhin für möglich. "Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch", sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. "So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen."

Innenminister Dobrindt hatte nach der Kölner Entscheidung seine Ablehnung bekräftigt: "Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen." Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte im "Handelsblatt": "Ein vorschneller Antrag auf gut Glück würde im Zweifel nur der betroffenen Partei nützen."

Ein Verfahren über ein mögliches Parteienverbot kann nur vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden. Dazu müsste entweder die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat dort einen entsprechenden Antrag einreichen. Schon vor der Kölner Entscheidung war in keinem der drei Verfassungsorgane eine Tendenz für einen Verbotsantrag erkennbar.

Verbotsdebatte auf Länder-Ebene?

Die Debatte verschiebt sich jetzt möglicherweise auch auf die Landesebene. Der Bundesverfassungsschutz darf die Gesamt-AfD zwar nicht als rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen, mehrere Landesverfassungsschutzämter haben diese Einstufung für die dortigen AfD-Landesverbände aber vorgenommen, etwa in Thüringen.

"Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Neben Thüringen sind auch die AfD in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, hält ein Verbot der Thüringer AfD für möglich. "Persönlich halte ich es für denkbar", sagte er dem "Focus". Die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang zwar nicht abschließend geklärt. "Es gibt dazu auch noch keine Rechtsprechung." Allerdings hält der Verfassungsjurist das Verbot des Thüringer Landesverbands für möglich, "weil es ein weniger belastender Eingriff ist".

dpa
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