BSW scheitert in Karlsruhe mit Klagen zum Wahlrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zum Bundestagswahlrecht als unzulässig verworfen. Die Partei war bei der Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sie hatte dem Bundestag in Karlsruhe vorgeworfen, keinen Rechtsbehelf eingeführt zu haben, bei dem bei Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung verlangt werden kann. Zum anderen war sie der Auffassung, dass im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln vorzusehen sei.
Das Verfassungsgericht erklärte jedoch: "Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet."
dpa- Bundestagswahl
- Bundestag
- Karlsruhe
- Wahlrecht
- Bundesverfassungsgericht
- Bündnis Sahra Wagenknecht
- Sahra Wagenknecht
- Bundestagswahlrecht
- Klage
- Rechtsgrundlage
- Verfassungsgericht
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke