Tierschutzbund verklagt Deutschland wegen Tierheimen
Der Deutsche Tierschutzbund verklagt am Verwaltungsgericht Köln die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, namentlich Bundesminister Alois Rainer (CSU). Grund sei die „unzureichende Unterstützung“ von Tierheimen, wie der Tierschutzbund mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte die Klage.
„Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen“, teilte der Tierschutzbund mit. „Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.“
„Existenzbedrohende Krise für den Tierschutz“
Ziel der Klage sei, die Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. „Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt.“ Der Tierschutzbund erklärte, er betrete mit der Verpflichtungsklage „juristisches Neuland“.
In der Klageschrift heißt es laut Tierschutzbund unter anderem: „Der praktische Tierschutz insgesamt steckt seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, auch weil der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, solche Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen – dazu in der rechtlichen Würdigung – nur unzureichend nachkommt.“
Neben dem Tierschutzbund klagen noch vier weitere Tierschutzverbände, die allerdings alle Mitglieder im Tierschutzbund sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.
Tierschutzbund-Präsident beklagt zu hohe Belastungen
Die Belastungen im Tierschutz hätten sich in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft, erläuterte der Tierschutzbund – etwa durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, durch gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. „Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps“, sagte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Der Staat wälze seit Jahrzehnten zentrale Aufgaben des Tierschutzes auf gemeinnützige Vereine ab. „Die Belastung ist nicht mehr zu schultern.“
Schröder kritisierte, die Bundesregierung verweise auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Doch es fehle „bloß der Wille“: Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich seien, zeige die „Sportmilliarde“. Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. „Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein“, forderte der Tierschutzbund-Präsident. „Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.“
Klage wegen Tierheimen: Wie geht es jetzt weiter?
Das Verwaltungsgericht erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA: „Grundsätzlich folgt allein aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage noch kein unmittelbar ‚fälliger‘ Anspruch (hier auf Investitionshilfen). Zunächst werden nach einer Klageerhebung generell Stellungnahmefristen für die Beteiligten gesetzt und die ggf. vorhandenen Verwaltungsvorgänge angefordert.“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine DPA-Anfrage nach einer Stellungnahme seit Mittwochmittag bisher nicht beantwortet.
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