Warum K.-o.-Tropfen jetzt als Waffe gelten – und was Tätern droht
Am Mittwoch hat die Bundesregierung ein härteres Vorgehen gegen die Nutzung von K.-o.-Tropfen beschlossen. So wollen die schwarz-rote Koalition und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Frauen besser beschützen und Täter härter bestrafen. Wie verbreitet ist das Phänomen wirklich? Und was droht Tätern jetzt?
Warum will Stefanie Hubig das Strafrecht verschärfen?
Justizministerin Hubig sieht in K.-o.-Tropfen einen Teil des Problems der Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Täter machten ihre Opfer heimlich wehrlos, häufig für sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen. Betroffene hätten oft keine Möglichkeit, die Tat rechtzeitig zu bemerken oder sich zu wehren. Das Strafrecht müsse darauf „eine harte Antwort geben“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch.
Was genau soll sich durch das Gesetz ändern?
Wer bei einer Vergewaltigung K.-o.-Tropfen einsetzt, soll künftig härter bestraft werden. Die Verabreichung soll rechtlich als Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ gelten – ähnlich wie bei einem Messer. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Oktober 2024, wonach K.-o.-Tropfen nicht darunterfallen. Künftig droht Tätern bei Sexual- und Raubdelikten mit K.-o.-Tropfen eine Mindeststrafe von fünf statt drei Jahren Haft. Hubig spricht von einem wichtigen, abschreckenden Signal.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Offizielle Zahlen gibt es nicht. Laut einer aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts geben aber rund fünf Prozent der Bevölkerung an, schon einmal Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Frauen sind demnach besonders häufig betroffen. Typische Tatorte sind Bars und Clubs, aber auch im privaten Umfeld und dem eigenen Zuhause geschehe sexualisierte Gewalt mit K.-o.-Tropfen. Das wisse man „spätestens seit dem Fall Gisèle Pelicot“, aber auch in Deutschland gebe es diese Fälle, so Hubig.
Zuletzt hatte ein Fall aus München für Aufsehen gesorgt. Ein 28-jähriger Student soll seine Freundin und Nachbarin mit Schlaf- und Narkosemitteln heimlich betäubt, missbraucht und dabei gefilmt und fotografiert haben. Die Strafe beschrieb selbst der Richter als „ganz ehrlich niedrig“. Der stern berichtete ausführlich über den Fall.
Was sind K.-o.-Tropfen und wie wirken sie?
Als K.-o.-Tropfen werden verschiedene betäubende Stoffe bezeichnet, darunter vor allem GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol). Diese Stoffe werden eigentlich als Industriechemikalien genutzt, etwa als Lösungs- oder Reinigungsmittel. Im Körper werden sie zu GHB umgewandelt, auch bekannt als „Liquid Ecstasy“.
Die Substanzen wirken sedierend und können Schwindel, Erinnerungslücken oder Bewusstlosigkeit auslösen. Da sie meist farb- und geruchlos sind, werden sie Opfern häufig unbemerkt ins Getränk gemischt. Möglich ist auch sogenanntes „Needle Spiking“, bei dem die Stoffe per Nadel teils durch die Kleidung injiziert werden.
Gibt es Kritik an dem Gesetzentwurf?
Ja. Kritiker verweisen darauf, dass schon heute Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren möglich seien. Hubig entgegnet, Höchststrafen würden in der Praxis nur selten verhängt. Eine Mindeststrafe setze dagegen eine verbindliche Untergrenze. Fünf Jahre Haft seien „eine lange Freiheitsstrafe“ und würden sich auf die tatsächliche Strafhöhe auswirken.
Reichen härtere Strafen allein aus?
Nein. Hubig betont neben strengeren Gesetzen auch die Bedeutung von Prävention und Aufklärung. Zwar habe es etwa in Clubs Fortschritte gegeben, trotzdem dürfe es nicht selbstverständlich werden, dass Frauen ständig ihre Getränke schützen müssten.
Was rät die Ministerin möglichen Betroffenen?
Wer nach einem unerklärlichen Filmriss oder plötzlicher Benommenheit den Verdacht hat, Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein, sollte möglichst schnell ärztliche Hilfe oder eine forensische Ambulanz aufsuchen. So könnten Spuren gesichert und Täter später identifiziert werden.
Laut ersten Ergebnissen einer Studie der Technischen Universität Chemnitz wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Demnach berichteten 527 Personen von mindestens einem Vorfall, bei dem sie unfreiwillig K.-o.-Tropfen verabreicht bekommen hätten. Trotz dieser Zahlen käme es selten zu offiziellen Schritten. Nur 42 Betroffene ließen Urin-, Blut- oder Haarproben untersuchen, und in 18 Fällen sei der Verdacht rechtsmedizinisch bestätigt worden. Lediglich 48 Personen hätten den Vorfall bei der Polizei gemeldet.
Sind weitere Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen geplant?
Ja. Hubig verweist darauf, dass Vergewaltigungen häufig gefilmt und die Aufnahmen im Internet verbreitet würden. Deshalb wolle die Bundesregierung auch digitale Gewalt stärker bekämpfen und habe dafür bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dies sei ein weiterer von mehreren Bausteinen im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Dazu gehören unter anderem die elektronische Fußfessel für Gewalttäter, Anti-Gewalt-Trainings, psychosoziale Prozessbegleitung, ein Gesetz gegen digitale Gewalt sowie ein stärkerer Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.
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