Ukrainer nach April nicht mehr im Bürgergeld
Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab in Berlin grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.
Die Leistungen für nach April Gekommene sollen also unter denen der bereits vorher eingereisten ukrainischen Geflüchteten liegen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro. "Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen", so das Arbeitsministerium.
Beschäftigung bleibt das Ziel
Ziel der Bundesregierung bleibe die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft, versicherte das Ministerium. Bas' Vorgänger Hubertus Heil (SPD) hatte dafür einen sogenannten Job-Turbo gestartet: Hunderttausende Geflüchtete sollten schnell von Sprach- und Integrationskursen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden, mit Hilfe der Bundesagentur für Arbeit - und nach dem Motto: Lieber einen Job, auch wenn es mit dem Deutsch noch nicht perfekt klappt, als in die Arbeitslosigkeit.
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor 1,18 Millionen. Rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. 6,3 Milliarden Euro wurden an sie 2024 ausgezahlt. Rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine waren laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vierten Quartal 2024 in Arbeit. Innerhalb eines Jahres haben rund 124.000 Betriebe mindestens einen Geflüchteten aus der Ukraine eingestellt.
Arbeitsfähige Geflüchtete ohne Arbeit sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. Bei Bedarf sollen sie Unterstützung der Arbeitsagenturen bekommen - bis hin zur Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit. Betroffen von dem Gesetz sollen alle Hilfsbedürftigen sein, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz erhalten haben.
Bürokratie-Aufwand soll gering ausfallen
Die Stichtagsregelung April 2025 soll Bürokratie-Aufwand und rückwirkende Verrechnungen vermeiden. Das gilt auch für eine Übergangslösung für jene mit Leistungsbewilligungen nach dem Stichtag, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes: Wer bereits im Bürgergeld ist, bekommt dieses so lange, bis sein Bescheid ausläuft.
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