Menschen, für die Abschiebehaft angeordnet wird, sollte kein Anwalt gestellt werden, findet die Union. Das Kabinett beschließt, die Regelung zu streichen. Es geht dort auch um sichere Herkunftsländer.

Das schwarz-rote Kabinett hat eine weitere Reform auf den Weg gebracht, mit der angekündigte Kurswechsel in der Migrationspolitik vorangetrieben werden soll. Es entschied nach Angaben des Bundespresseamts über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums für die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer: Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen - also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn dort haben Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert.

Fokus auf Maghreb-Staaten und Indien 

Die geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: "Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien." Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten solle geprüft werden.

Kein Anwalt mehr vom Staat

Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt bekommen. Diese Verpflichtung war erst in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden. Sie gilt auch für Asylbewerber, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die sogenannte Überstellungshaft angeordnet wurde.

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Die Reformpläne bedürfen noch der Zustimmung des Bundestags.

dpa
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