Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seine jüngst veröffentlichte Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorerst ausgesetzt. Dafür gab die Behörde eine sogenannte Stillhalteerklärung ab. Grund ist ein Eilantrag der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit dem die AfD gegen die am 2. Mai verkündete Hochstufung rechtlich vorgeht.

Bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Verfahren werde das BfV die AfD lediglich weiter als Verdachtsfall führen, erklärte die Behörde am Donnerstag gegenüber dem Gericht. Die entsprechende Pressemitteilung zur Hochstufung der AfD wurde zwischenzeitlich von der Website des BfV entfernt. Eine Rücknahme der Entscheidung ist das aber nicht.

Die Partei interpretierte das Vorgehen des BfV dennoch als Erfolg. „Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“, teilten die AfD-Sprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit. „Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen.“ Das sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Partei.

Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde sagte: „Damit wird die unrechtmäßige und politisch motivierte Hochstufung der AfD endlich korrigiert – ein bedeutender Schritt hin zu einer fairen und rechtsstaatlichen Behandlung unserer Partei.“ Die Aussetzung der Einstufung zeige, „dass die Argumente der AfD Gehör gefunden haben und dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert“.

Behörde handelt wie in einem Eilverfahren üblich

Tatsächlich ist der Hintergrund der BfV-Entscheidung schlicht ein in Eilverfahren übliches Vorgehen: Um zu vermeiden, dass durch eine behördliche Maßnahme Fakten geschaffen werden – etwa dass Bundestagsabgeordnete der AfD nun bereits auf Grundlage der neuen Einstufung abgehört würden – erklärt sich die betroffene Behörde häufig freiwillig bereit, bis zur gerichtlichen Entscheidung auf Maßnahmen zu verzichten.

Das BfV teilte mit, dem Gericht Zeit für eine „sachgemäße summarische Prüfung“ geben zu wollen und betonte, die Aussetzung der Einstufung geschehe „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, aber aus Respekt vor dem Gericht. „Weil von der Pressemitteilung auch schon eine gewisse Wirkung ausging, wurde die nun halt auch erstmal wieder offline genommen“, so das BfV.

Eine erste juristische Entscheidung über die Einstufung obliegt dem Verwaltungsgericht Köln. Ein Zeitrahmen für die Entscheidung des Eilverfahrens ist derzeit nicht absehbar; das Verfahren könnte sich Einschätzungen von Experten zufolge noch lange ziehen. Als die AfD sich 2021 gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ wehrte, dauerte es 14 Monate, bis das VG Köln abschließend über den Eilantrag der Partei entschied.

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