Abschuss von Drohnen? Dobrindt plant Gesetzesreform
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Befugnisse der Bundeswehr im Kampf gegen illegale Drohnenüberflüge deutlich erweitern. "Ich will im Luftsicherheitsgesetz festschreiben, dass die Bundeswehr der Polizei im Inneren Amtshilfe leisten darf – gerade bei Drohnenabwehr-Einsätzen", sagte der CSU-Politiker der "Rheinischen Post".
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung ist zentraler Bestandteil der geplanten Reform, dass die Bundeswehr im Falle einer akuten Bedrohung künftig Drohnen abschießen darf. Möglich sein soll das demnach, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr eines schweren Unglücks ist.
Eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hatte die Ampel-Regierung schon im Januar auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sollte den Streitkräften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglichen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das aber nicht mehr umgesetzt.
Zuletzt hatten Drohnen in Dänemark stundenlang Flughäfen lahmgelegt, am Freitagabend wurde erneut mindestens eine Drohne entdeckt, diesmal laut Nachrichtenagentur Ritzau am Militärstützpunkt Karup. In der Nacht zum Freitag waren auch in Schleswig-Holstein Flugkörper gesichtet worden.
Bericht: Maßnahmenkatalog gegen Drohnen
Die Drohnenabwehr-Pläne der schwarz-roten Bundesregierung umfassen laut "Bild" neben der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes auch einen Maßnahmenkatalog, der die Erfassung und Klassifizierung illegaler Drohnen, den Einsatz elektronischer Abwehrmittel wie Störsender oder die Übernahme der Steuerung sowie – als letztes Mittel – den Einsatz von Waffengewalt vorsieht. Geschützt werden sollen vor allem Menschenleben sowie kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung und Regierungsgebäude.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage mit, derzeit liefen Abstimmungen für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sowie einer Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes. Zu laufenden Gesetzgebungsverfahren wollte sich das Ministerium nicht näher äußern.
"Aufspüren, abwehren, abfangen"

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Dobrindt nannte in der "Rheinischen Post" als Ziel, ein deutsches Drohnen-Kompetenzzentrum aufzubauen, in dem Bund, Länder und Bundeswehr vernetzt sind. Am Donnerstag hatte der Minister im Bundestag bereits eine Gesetzesreform angekündigt: "Wir befinden uns in einem Wettrüsten zwischen Drohnenbedrohung und Drohnenabwehr. Deswegen werden wir stärker in dieses Wettrüsten investieren, sowohl mit Mitteln der Gestaltung eines neuen Luftsicherheitsgesetzes als auch mit finanziellen Mitteln, und nach dem Grundsatz "aufspüren, abwehren, abfangen"".
Mögliche Neuauflage einer Ampel-Reform
Die Ampel-Regierung hatte kurz vor der Bundestagswahl als Begründung für die geplante Gesetzesverschärfung angeführt, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen unbemannter Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur komme - also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie.
Vorgesehen war nach damaligen Angaben, dass die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten solle, illegal fliegende Drohnen abzuwehren. Voraussetzung sei, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage seien und entsprechende Unterstützung anforderten.
Luftsicherheitsgesetz setzt Grenzen
Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Bundeswehr bisher nur, vergleichsweise milde Mittel einzusetzen. So dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
Ein Abschuss von Drohnen ist grundsätzlich rechtlich auch möglich, wie die Rechtswissenschaftlerin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München am Freitag auf Anfrage betonte. Jedoch müsse dies verhältnismäßig sein und berge zudem erhebliche Gefahren - etwa durch herabfallende Trümmerteile oder explosive Ladung und werde deshalb bisher kaum in Betracht gezogen.
"In die Luft zu schießen, verbietet sich im Grunde genommen"
Auch der Kommandeur des Bundeswehr-Landeskommandos Thüringen, Oberst Klaus Glaab, hatte vor wenigen Tagen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf die Verhältnismäßigkeit hingewiesen. "In die Luft zu schießen, verbietet sich im Grunde genommen, weil Projektile oder Teile davon außerhalb der Kaserne einschlagen können. Dann könnten Menschen gefährdet oder Dinge zerstört werden."
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, hatte zuletzt angekündigt, der Kampf Drohne gegen Drohne werde mit Nachdruck vorangetrieben. Experten nennen als Maßnahmen zur Drohnenbekämpfung auch Funkstörungen, sogenanntes GPS-Spoofing, Abfangdrohnen, Netzwerfer oder auch Laser-Systeme.
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