Bischöfe nennen Richter-Nominierung „radikalen Angriff auf Fundamente unserer Verfassung“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält es für vertretbar, am Freitag die in Teilen der Union umstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen – und bekommt dafür Gegenwind, unter anderem von Kirchenvertretern.
Auf die Frage der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, ob er es vor seinem Gewissen verantworten könne, Brosius-Gersdorf zu wählen, hatte Merz am Mittwoch im Bundestag knapp „Ja“ geantwortet.
Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl der insgesamt drei neuen Richter soll am Freitag stattfinden.
Von Teilen der Union gibt es heftige Kritik an der Nominierung der Juristin. Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für die Wahl der Richter am Freitag ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die Wahl ist geheim. Die beiden anderen Kandidaten sind die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold und der Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner.
„Radikale Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“
Die katholische Kirche hatte sich ebenfalls besorgt geäußert. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, so der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten. Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.
Die süddeutschen Bischöfe Stefan Oster und Rudolf Voderholzer kritisierten die Nominierung von Brosius-Gersdorf ebenfalls. Wer die Ansicht vertrete, „dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt“, der vollziehe „einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, schreiben die beiden in einem Statement.
Wer diese Ansicht vertrete, dem dürfe überdies „nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden“. Eine „Relativierung“ von Artikel 1 des Grundgesetzes müsse ein „Ausschlusskriterium“ für die Wahl zum Richter am Verfassungsgericht sein. Und weiter: „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“
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