Die SPD hat sich für eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ausgesprochen, um die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens zu prüfen – analog einer Arbeitsgruppe, die 2012 ein mögliches NPD-Verbotsverfahren bewertete. „Wir halten eine solche Arbeitsgruppe für sinnvoll“, sagt ein Sprecher der Bundespartei WELT.

Ähnliche Forderungen hatte es zuvor aus der SPD-Bundestagsfraktion gegeben. Wenn die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen werde, dann müssten alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sonja Eichwede den Zeitungen der Funke-Mediengruppe – auch ein mögliches Verbotsverfahren. „Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen.“

Grundsätzlich gilt: Eine entsprechende Arbeitsgruppe wäre eine Vorstufe zu einem Verbotsverfahren, ohne zwingend zu einem solchen zu führen. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich 2011 für eine Arbeitsgruppe ausgesprochen, die die Voraussetzungen für ein NPD-Verbotsverfahren prüfte. In der Folge reichten die Bundesländer 2013 einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht lehnte den Antrag später ab.

Aktuell schließt sich die SPD damit Forderungen der Grünen an, die Bund und Länder ebenfalls aufforderten, mit Blick auf die AfD eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten. Man wolle mit allen Verantwortlichen die Lage einschätzen und ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten, sagte der grüne Rechtspolitiker Till Steffen vergangene Woche. Dafür sei das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein wichtiger Baustein.

Der Nachrichtendienst war in einem nicht öffentlichen Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die AfD „gesichert rechtsextremistisch“ sei. Allerdings ist die Partei gerichtlich dagegen vorgegangen. Der Rechtsstreit durch die Instanzen dürfte Jahre dauern, wie frühere Verfahren zeigen.

SPD-interne Kritiker eines Verbotsverfahrens halten eine entsprechende Arbeitsgruppe deswegen für verführt. Man müsse erst einmal abwarten, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand haben, heißt es. Überdies sei es unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten problematisch, eine Partei mit mehr als 20 Prozent der Wählerstimmen verbieten zu wollen.

Dobrindt will Gerichtsentscheidung abwarten

Auch Unionspolitiker sehen aktuell keinen Bedarf an einer Arbeitsgruppe, die explizit ein Verbotsverfahren prüft. Solange die gerichtliche Prüfung nicht abgeschlossen sei, werde die AfD im Bund als extremistischer Verdachtsfall behandelt, habe Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf der Innenministerkonferenz vergangene Woche gesagt, wie sein Ministerium mitteilt.

Für den Fall, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gerichtlich bestätigt werde, habe er mit den Ländern vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll bewerten, wie sich eine Hochstufung auf Mitglieder auswirkt, die zum Beispiel im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Auch soll es um waffenrechtliche Fragen gehen. Um die Prüfung eines AfD-Verbots soll es dem Vernehmen nach aber nicht gehen.

Grundsätzlich spreche gegen eine entsprechende Arbeitsgruppe nichts, sagt Luca Manns, Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Uni Köln. Allerdings sei fraglich, inwieweit mit Blick auf eine reine Materialsammlung tatsächlich Bedarf bestehe. Die Landesverfassungsschutzämter lieferten dem Bundesamt für Verfassungsschutz „kontinuierlich Informationen“ zu.

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