Wenn dreiste Gäste am Ferienhaus herumdoktern
Als Gast soll man sich ja überall wie zu Hause fühlen. Manche Urlauber nehmen das unterwegs allzu wörtlich, und zwar in Ferienhäusern oder Ferienwohnungen. Man hat dort, im Gegensatz zu anderen Übernachtungsarten, die alleinige Schlüsselgewalt während seines Aufenthalts, kann also schalten und walten, wie man will.
Die Miete ist bezahlt, und der Gastgeber lässt sich auch nie sehen. Die Vorstellung, Hausherr auf Zeit zu sein, verführt zu einer überambitionierten, vielleicht sogar unbewussten Inbesitznahme – mit Folgen. So wie Hunde und Katzen automatisch auf ihre Weise mit Duftmarken ihr Revier markieren, neigen jedenfalls gar nicht so wenige Feriengäste dazu, der schönen Bleibe ihren persönlichen Stempel aufzudrücken.
Eine überraschende, etwas verstörende Umfrage des Buchungsportals Holidu unter 3000 Gastgebern zeigt: In Ferienhäusern und Ferienwohnungen wird nicht nur geurlaubt – sondern öfter als angenommen zugleich eigenmächtig und ohne Rücksprache umgestellt, gehandwerkelt, verändert, umdekoriert, und das nach dem Geschmack des Gastes, aber leider meist nicht nach dem des Gastgebers.
26 Prozent der Gastgeber in Deutschland jedenfalls berichten verwundert, dass Mobiliar wie Betten, Tische, Sofas umgestellt (und auch nicht wieder an die ursprünglichen Plätze zurück gerückt werden), 13 Prozent über willkürlich veränderte Dekoration, und neun Prozent haben schon erlebt, dass Gäste nach Schraubendreher oder Zange griffen, um etwas im fremden Haus zu improvisieren oder notdürftig irgendetwas zu flicken.
Grenzen der bezahlten Gastfreundschaft
Das mag gut gemeint sein, ist aber grenzwertig. Denn die Rolle als Gast setzt auch Eigenverantwortlichkeit und ein gewisses Maß an Vertrauenswürdigkeit voraus. Wer selbstständig eine defekte Glühbirne im Ferienhaus wechselt, ist hilfsbereit. Doch wer an einem verstopften oder leckenden Ausguss herumschraubt, statt dem Vermieter Bescheid zu geben, haftet für mögliche spätere Schäden.
Ein Vermieter berichtet, dass sogar eine Lampe ohne Rücksprache ins Bad montiert wurde. Das ist dreist und überschreitet die Grenzen der bezahlten Gastfreundschaft. Auch wenn man sich als Hausherr auf Zeit fühlen kann, gehört es zum guten Ton, mögliche Veränderungen erst einmal anzufragen, statt drauflos zu heimwerken.
„Filzgleiter an Stuhlbeine montiert“
Viele Rückmeldungen der Gastgeber lesen sich jedenfalls wie aus einem Heimwerker-Forum: Da werden „Filzgleiter an Stuhlbeine montiert“, „Duschkopf und WC-Brille ausgetauscht“, Stecker gewechselt, Insektenschutzgitter mit diesen hässlichen Klebestreifen an Fensterrahmen angebracht. Nett gemeint, freilich übergriffig – das würde Urlaubern ja auch nie in Hotels oder zu Besuch bei Freunden einfallen.
Bei Ferienhäusern, die nur ein paar Wochen pro Jahr vermietet und sonst privat selbst genutzt werden, ist es bereits nervig, wenn die Gäste ihren eigenen Ordnungssinn anderen aufdrängen: Programmplätze im TV werden neu sortiert oder die Küchenutensilien selbstherrlich in andere Schubladen und Schränke eingeordnet.
Besteck links statt rechts, Töpfe oben, Teller unten: Da findet man sich ja in seinem eigenen Haus nicht mehr zurecht! Gastgeber berichten, dass Gasmelder umpositioniert oder auch Türrahmen angebohrt wurden – mit sichtbar bleibenden Spuren.
Gleichwohl nehmen die meisten Gastgeber das alles gelassen. Trotz der Eigenmächtigkeit tolerieren 57 Prozent dieses Verhalten. 17 Prozent empfinden es als Grenzüberschreitung. 26 Prozent ist es schlicht egal. Einige Gastgeber zeigen Verständnis. Ein Vermieter erklärt: „Ich sage den Gästen immer, dass es ihr Zuhause ist, solange sie mieten, und sie die Möbel umstellen können.“
Manche kreative Änderungen übernehmen Vermieter sogar dauerhaft – etwa eine neue Tischposition. Und ein Vermieter freut sich richtig über die Putzwut seiner Gäste, die nicht nur das Außenglas, sondern auch noch das verrußte Innenglas des Kaminofens blitzeblank poliert hatten. Solche Gäste dürfen gern öfter vorbeischauen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke