Gewaltsamer Tod von Philipos – Gericht verurteilt 19-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe
Im sogenannten Kurpark-Prozess um den gewaltsamen Tod von Philipos Tsanis hat das Gericht den Angeklagten Mwafak al-S. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Richter folgten damit am Freitag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Al-S. wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Totschlags, Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein Urteil könne niemals Schmerzlinderung bringen, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Clashörster in Richtung der Angehörigen.
Der zur Tatzeit im Juni 2024 noch 18 Jahre junge Angeklagte nahm seine Verurteilung am Freitag äußerlich ruhig und unbewegt hin. Eine Revision gegen das Urteil ist grundsätzlich möglich.
In dem Prozess vor dem Landgericht Bielefeld ging es um den gewaltsamen Tod von Philipos Tsanis. Der 20-Jährige hatte im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen den Abiball seiner Schwester besucht und war so schwer zusammengeschlagen worden, dass er zwei Tage später starb. Der Fall hatte im vergangenen Jahr große Wellen geschlagen und die Debatte über Migration angeheizt. Der nun Verurteilte al-S. war 2016 als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen.
Der 19-Jährige hatte nach Ansicht der Richter auf Philipos' Kopf und Körper eingetreten, und dabei dessen Tod „billigend in Kauf genommen“, wie es im Urteil hieß. Auch als Philipos am Boden lag, trat al-S. demnach weiter auf ihn ein. Das Gericht folgte der Einschätzung eines Gutachters, wonach der Alkoholkonsum die Steuerungsfähgkeit der Täters nicht maßgeblich beeinflusst hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge und wegen versuchten Mordes neun Jahre Jugendstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte hingegen beantragt, von einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts abzusehen und lediglich eine Verwarnung auszusprechen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke