Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen? Linke sieht „juristisches Himmelfahrtskommando“
Mit markigen Worten hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Pläne der Regierung, Vergesellschaftungen zu erschweren, bekräftigt. „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung. Demnach will die Bundesregierung die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen und die dafür zu zahlenden Entschädigungen genau regeln.
Drei zentrale Regelungen sind vorgesehen: Erstens sollen Entschädigungen für eine Vergesellschaftung nur zum vollen Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten zu ermitteln ist. Zweitens müssen Entschädigungen unmittelbar und in Geld erfolgen. Drittens soll eine „zwingende Notwendigkeit“ einer Vergesellschaftung explizit nachgewiesen werden müssen. Diese wäre nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen wohnungspolitischen Instrumente wie der Neubau oder die Wohnraumförderung ohne Erfolg ausgeschöpft worden sind.
Hintergrund des Gesetzesvorhabens sind die laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin. Dort plant die Wahlsiegerin Linke gemeinsam mit den Grünen und der SPD, die Möglichkeit einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gesetzlich vorzubereiten. Laut Sondierungspapier soll die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes geprüft werden. Demnach könnten private Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen betroffen sein, wobei ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen gelten soll. Die Entschädigungssumme soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Betroffen wären vor allem der Immobilienkonzern Vonovia, außerdem Firmen wie Heimstaden, Covivio, die Adler Group oder DVI. Ein entsprechendes Gesetz soll dem Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden.
Aufgrund der angespannten Berliner Haushaltslage wäre allerdings schon eine Entschädigung in Höhe von 16 Milliarden Euro schwierig zu stemmen. Würde – wie laut Dobrindt geplant – der Verkehrswert zugrunde gelegt, würde sich die Summe noch einmal deutlich erhöhen.
Laut dem Staatsrechtler Udo Di Fabio ist der vom Innenminister angekündigte Kurs rechtlich geboten: „Die Entschädigung muss angemessen sein, und das ist sie nach meinem Verständnis in der Nähe des Marktwerts“, sagte Di Fabio im WELT-Interview. Verfassungsjurist Matthias Herdegen gab zu bedenken, dass bereits die geplanten 16 Milliarden „mehr als ein Drittel des jährlichen Haushaltsvolumens“ in der Hauptstadt seien. Sollte künftig der Verkehrswert die Berechnungsgrundlage sein, kalkuliert Herdegen mit einer „Last von etwa 24 bis 28 Milliarden Euro“, wie er in der WELT AM SONNTAG schrieb.
Wie reagieren die Bundestagsfraktionen auf den Regierungsplan für ein „Investitionsschutzgesetz“?
Die Linke im Bundestag weist Dobrindts Kritik am rot-grün-roten Vorhaben zurück – und bezweifelt, dass ein „Investitionsschutzgesetz“ den Plan aushebeln würde: „Das, was Dobrindt einen ‚Vergesellschaftungs-Fetisch‘ nennt, ist Teil des Grundgesetzes und kann nicht durch ein Vergesellschaftungs-Verbotsgesetz außer Kraft gesetzt werden. Es ist ein juristisches Himmelfahrtskommando, das keinerlei Sperrwirkung für die Vergesellschaftung in Berlin entfalten wird“, sagt die Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik, Caren Lay, WELT. „Im Übrigen sollte auch die CSU erkannt haben, dass Wohnungen nichts in den Händen von börsennotierten Aktiengesellschaften verloren haben. Ich kann nur an Innenminister Dobrindt appellieren, sich auf die Werte einer christlich-sozialen Partei zu besinnen.“
Die Bundestagsfraktionen der beiden Parteien, mit denen die Linkspartei in Berlin koalieren will – SPD und Grüne –, beantworten eine WELT-Anfrage zum Thema jeweils nicht.
Der Koalitionspartner der Sozialdemokraten auf Bundesebene, die CDU/CSU, stellt sich hingegen hinter Dobrindt. „Die Vorschläge von Innenminister Dobrindt sind vernünftig und fair und als Bedingungen einer Enteignung in einer sozialen Marktwirtschaft unerlässlich“, sagt Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) WELT. „Auf dieser Grundlage können wir als Bundestagsfraktionen von Union und SPD sehr schnell ein gutes Gesetz verabschieden. Nur so können wir das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland angesichts chaotischer Regierungspläne in Berlin sichern.“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Tobias Matthias Peterka, sagt: „Eine Konkretisierung zum Schutz privaten Eigentums ist grundsätzlich sinnvoll. Bezeichnend ist aber, dass dies heute in Deutschland notwendig scheint.“ Zudem sollte ein Unionsminister „anstatt solcher fahrigen Löschversuche sich eher dafür einsetzen, die schädliche Zusammenarbeit mit linken Parteien zu beenden“.
Johannes Wiedemann ist Leitender Redakteur Politik Deutschland.
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