Die Misere an den deutschen Universitäten lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Vor knapp 20 Jahren unter der ersten Merkel-Regierung erlassen, raubt es dem akademischen Mittelbau eine gesicherte Beschäftigungsperspektive und verlässliche Karriereplanung. Das Gesetz befristet die Beschäftigung von Mitarbeitern vor und nach der Promotion – also während der sogenannten Qualifizierungsphase – auf jeweils sechs Jahre; sind die zwölf Jahre voll, ist eine befristete Anstellung an der Universität (egal an welchem Ort) in der Regel nicht mehr möglich.

Erlangen die Betroffenen dann keine Professur, sind sie zwar hochqualifiziert, aber im Zweifel arbeitslos. Auch begehrte Tenure-Track-Stellen sind in Deutschland rar gesät. Sie sind mit der Garantie auf eine Lebenszeitprofessur verbunden, wenn vorab vereinbarte Ziele während einer befristeten Phase erreicht worden sind. Das erhöht die Planungssicherheit und ermöglicht den Stelleninhabern eine frühere Unabhängigkeit in ihrer Forschungs- und Hochschularbeit. Die Regel ist das jedoch nicht.

Für viele Wissenschaftler „ist soziale Unsicherheit zum Normalzustand geworden“, beklagt in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“ auch Andreas Keller, Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Unter der Ampel-Koalition wollte die damalige Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) das Gesetz reformieren, kam allerdings nicht weiter als bis zum Entwurf – zum Glück für die Postdocs, muss man sagen. Denn sie hatte vor, die Befristung nach der Promotion auf vier Jahre zu verkürzen, wodurch den Wissenschaftlern noch weniger Zeit geblieben wäre, ihre Chancen auf eine unbefristete Professur zu erhöhen.

Neuer Gesetzentwurf, gleiches Problem

Unter Schwarz-Rot sieht es allerdings nicht wesentlich besser aus. Kürzlich ging der neue Gesetzentwurf von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) in die erste Lesung. Geplant ist zwar, die Postdoc-Phase bei sechs Jahren zu belassen und wenigstens vor der Promotion für Erstverträge eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Am Grundproblem ändere sich aber nichts, kritisiert Keller: „Wissenschaftliche Beschäftigung soll auch nach der Promotion grundsätzlich über ein Sonderbefristungsrecht geregelt werden.“

Wie unter solchen prekären Bedingungen Kreativität, Mut und Erfindungsreichtum gedeihen sollen, auf die exzellente Wissenschaft doch angewiesen ist, vermochte bisher noch keine der verantwortlichen Regierungen zu beantworten. Derart eingeengt, weicht die Originalität des Denkens einer Standardisierung von Themen und Haltungen, die am ehesten Erfolg im Wissenschaftssystem versprechen. Wer gute Ideen hat, dürfte kaum motiviert sein, sie dauerhaft in einem solchen Kosmos der Perspektivlosigkeit zu entfalten.

Talente werden auch außerhalb der Wissenschaft gebraucht. Darin aber liegt zugleich ihre tiefe Tragik. Im Geist von Bologna wurde die Universität in ihrer Gesamtheit dem Primat der Ökonomisierung geopfert und der tiefere Sinn von Erkenntnis aus den Hörsälen vertrieben. Doch ausgerechnet dort, wo es angebracht wäre, nach den Kriterien des ökonomischen Wettbewerbs zu agieren – mithin die Bedingungen des Arbeitens so attraktiv wie möglich zu gestalten –, leben die Idiosynkrasien der deutschen Hochschulpolitik fort. So vertreibt man die Besten – und beschädigt den Bildungsstandort nachhaltig.

Politikredakteurin Hannah Bethke ist bei WELT zuständig für die SPD und schreibt über innenpolitische Debatten.

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