Junge Grundsicherungs-Empfänger sollen nicht bei Eltern ausziehen dürfen, fordert der SPD-Landrat
In der Diskussion um die Ausgestaltung der staatlichen Grundsicherung fordert der thüringische Landrat von Nordhausen, Matthias Jendricke (SPD), spürbare Korrekturen bei der Wohnungsfinanzierung für junge Leistungsempfänger.
Im Gespräch mit dem „Münchner Merkur“ kritisiert Jendricke, dass unter 25-jährige Bezieher staatlicher Hilfen nach wie vor ohne zwingenden Grund aus dem elterlichen Haushalt ausziehen und die Kosten für Miete sowie Erstausstattung vollständig vom Staat übernommen werden können.
Mit Blick auf die aktuelle Rechtslage bemängelt er im Gespräch mit der Zeitung: „Junge Leute im Bürgergeld können sich eine Wohnung suchen, obwohl sie auch bei den Eltern wohnen könnten, und wir müssen sie bezahlen. Das geht überhaupt nicht.“
Aus Sicht des Kommunalpolitikers steht diese Praxis in einem ungerechten Kontrast zu jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden und die finanzielle Last einer eigenen Wohnung eigenständig tragen müssen. Dem Bericht zufolge kritisiert Jendricke den damit verbundenen Fehlanreiz und beschreibt die Situation mit den Worten: „Der Azubi wohnt zu Hause und der in der Grundsicherung nimmt sich eine Wohnung, macht es sich nett und der Staat bezahlt auch noch das Sofa.“
Matthias Jendricke (SPD), Landrat von Nordhausen, ThüringenIn diesem Zusammenhang bemängelte er den Widerspruch, solchen Personen anschließend eine Arbeitsaufnahme vermitteln zu wollen. Zudem warnte der Landrat gegenüber dem „Merkur“ vor den langfristigen Folgen einer solchen Entwicklung für Jugendliche: „Es ist ein Irrglaube, dass sich irgendwas von selbst regelt. In diesem Alter prägt das den jungen Menschen so sehr, dass er oft zum dauerhaft alimentierten Sozialfall wird.“
SPD-Landrat mit drastischer Forderung
Um diesen Fehlentwicklungen zu begegnen, schlägt der SPD-Politiker eine Neuausrichtung der gesetzlichen Vorgaben vor. Personen unter 25 Jahren ohne eigene Kinder sollten grundsätzlich verpflichtet werden, im elterlichen Haushalt wohnen zu bleiben, solange sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Bei nachweisbaren Ausnahmesituationen wie schweren familiären Konflikten plädiert Jendricke dafür, anstelle kompletter Wohnungen kostengünstigere Alternativen wie Wohnheimplätze bereitzustellen. Auch für Ausbildungsabbrecher müsse gelten, dass sie nicht unbegrenzt in einer staatlich finanzierten Unterkunft verbleiben dürfen.
Die Bundesregierung treibt aktuell Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch voran. Einen entsprechenden Aktionsplan soll in der kommenden Woche ins Kabinett eingebracht werden, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin an. „Damit unser Sozialstaat für die da ist, die ihn wirklich brauchen. Und nicht für diejenigen, die ihn ausnutzen.“ Der Plan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), der sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger richtet, stieß bei Verbänden auf ein gemischtes Echo.
Deutschland sei ein Sozialstaat, den auch niemand infrage stelle, sagte Merz bei einer CDU-Veranstaltung in Berlin. „Aber den Missbrauch, das Ausnutzen unseres Sozialstaates, auch durch Großfamilien, durch Clans, die nach Deutschland kommen mit dem Ziel, hier unsere Möglichkeiten auszuschöpfen“, das wolle die Bundesregierung beenden.
Der Stopp von Praktiken wie das Unterhalten von Schrottimmobilien mit „komischen Mietverträgen“ sowie Sozialleistungsmissbrauch und Scheinbeschäftigung sei „überfällig. Wir hätten schon etwas früher machen sollen“, betonte Merz.
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt. Er richtet sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.
Wenn der Aktionsplan noch im September vom Kabinett beschlossen wird, könnten die Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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