Skandal in Köln – Jeder Dritte auf Abschiebeliste soll seit Herbst 2024 straffällig geworden sein
Der Skandal um die „Liste Coesfeld“ setzt die Stadt Köln weiter unter Druck. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ sollen 152 von 471 ausreisepflichtigen Personen, für die Ende 2024 ein Angebot zur Vorbereitung möglicher Abschiebungen vorlag, seit Herbst 2024 insgesamt 568 Straftaten begangen haben. Damit wäre nahezu jeder Dritte der Betroffenen strafrechtlich auffällig geworden.
WELT bat die Stadt Köln um eine Bestätigung dieser Zahlen. Eine Antwort steht jedoch noch aus.
Auslöser der Affäre um die „Liste Coesfeld“ ist ein Vorgang aus dem November 2024. Auch WELT berichtete bereits darüber. Demnach hatte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Landes Nordrhein-Westfalen, die in Coesfeld sitzt, der Stadt Köln angeboten, für 471 ausreisepflichtige Migranten aus Westbalkan-Staaten Passersatzpapiere zu beschaffen. Die Dokumente gelten als wichtige Voraussetzung für Rückführungen.
Das ZAB Coesfeld verfügt deshalb über einen eigenen Fachdienst zur Beschaffung von Pässen und Passersatzpapieren für freiwillige Ausreisen und Abschiebungen in die sechs Westbalkan-Staaten sowie Russland, Belarus und die Ukraine. Doch das Angebot des ZAB wurde von der Stadt Köln abgelehnt.
Die Antwort der Kölner Ausländerbehörde löste später bundesweit Kritik aus. In einer E-Mail hieß es, man arbeite an Bleiberechtsperspektiven für Betroffene. Und das, obwohl sich auf der Liste auch einschlägig verurteilte Straftäter befanden. So entstand der Eindruck, Köln habe mögliche Abschiebungen zugunsten von Aufenthaltslösungen zurückgestellt.
Die Stadt Köln weist den Vorwurf einer generellen Verweigerung von Abschiebungen zurück. Stadtdirektorin Dörte Diemert, die die Vorgänge im Auftrag von Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) untersucht, spricht von einer „missverständlichen und unglücklichen Kommunikation“. Nach bisherigen Untersuchungsergebnissen habe sich die umstrittene Rückmeldung nicht auf alle 471 Personen bezogen, sondern lediglich auf die 218 Menschen im städtischen Bleiberechtsprogramm.
Nach Darstellung der Stadt zeigen die bisherigen Prüfungen keine gravierenden rechtlichen Fehler. Die Behörde habe auch während des fraglichen Zeitraums weiterhin Ausreisepflichtige abgeschoben und Personen aus dem Bleiberechtsprogramm ausgeschlossen. Allerdings sind laut „Express“ wegen der Abschiebehindernisse seitdem lediglich fünf Personen von der Coesfelder Liste tatsächlich ausgereist. Die Untersuchung der Einzelfälle läuft jedoch noch, heißt es von der Stadt Köln.
Das sind die bisher bekannten Details der „Liste Coesfeld“:
- 471 Personen standen auf der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld im November 2024 an die Stadt Köln übermittelten Liste.
- Von den 471 Personen sollen 152 Personen seit Herbst 2024 straffällig geworden sein. Ihnen werden insgesamt 568 Straftaten zugerechnet. Wie viele vor Herbst 2024 straffällig geworden sind, ist noch unklar.
- 218 Personen der Liste befanden sich im Kölner Bleiberechtsprogramm.
- 108 Personen der Liste wurden bereits im kommunalen Rückkehrmanagement betreut.
- 126 Personen der Liste hatten noch offene aufenthaltsrechtliche Verfahren oder Entscheidungen.
- Bislang sind lediglich 5 Personen von der Liste ausgereist.
Für zusätzliche Brisanz sorgen einzelne Fälle von Personen, die öffentlich geworden sind. So soll sich nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ein Mann trotz acht Vorstrafen bis April 2026 im Bleiberechtsprogramm befunden haben. Mit seiner neunköpfigen Familie erhält er dem Bericht zufolge Leistungen von rund 7500 Euro monatlich. Auch der Fall einer wegen Eigentumsdelikten zu drei Jahren Haft verurteilten Frau aus Bosnien-Herzegowina wird im Rahmen der Aufarbeitung untersucht.
Zudem soll diese Liste längst nicht vollständig sein: Nach einer Schießerei im August wurde bekannt, dass das verletzte Oberhaupt einer Großfamilie trotz einschlägiger Vorstrafen als ausreisepflichtig gilt. Auf der Coesfelder Liste tauchte sein Name jedoch nicht auf, wie der WDR berichtet. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Die Schießerei löste jedoch den Skandal aus, weil nicht erklärt werden konnte, wieso sich der ausreisepflichtige Mann überhaupt weiterhin in Deutschland aufhielt.
CDU und FDP sprechen von einem schweren Behördenversagen und fordern Konsequenzen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob mit dem Verzicht auf das Unterstützungsangebot der ZAB Coesfeld Chancen für schnellere Rückführungen vertan wurden. Die Stadt Köln und das NRW-Fluchtministerium wollen ihre Untersuchungen in den kommenden Wochen fortsetzen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke