Brosius-Gersdorf schlägt Reform der Richterwahl und Behördenaufsicht für „neue Medien“ vor
Juristin Frauke Brosius-Gersdorf fordert rund ein Jahr nach ihrer gescheiterten Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht Konsequenzen. Brosius-Gersdorf schlägt im Interview mit „ZDFheute“ konkret vor, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen künftig Verfassungsrichter vorschlagen dürfen – auch Linke und AfD. Die Parteien im Bundestag haben sich darauf verständigt, dass das Vorschlagsrecht traditionell zu unterschiedlichen Anteilen bei CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP liegt.
Brosius-Gersdorf schlägt zudem vor, dass der Richterwahlausschuss die Richterwahl wieder durchführen sollte – „weil dort Fachpolitiker, also Juristen, sitzen und das Richteramt ein juristisches und kein politisches Amt ist“. Dies war bis 2015 der Fall. Seitdem führt das Bundestagsplenum die Wahl der Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit durch.
Hintergrund von Brosius-Gersdorfs Einlassungen ist ihre gescheiterte Wahl im vergangenen Sommer. Im Juli 2025 wurde ihre geplante Wahl im Bundestag abgesagt, da die Mehrheit in der Unionsfraktion Bedenken hatte. Die von der SPD als Verfassungsrichterin vorgeschlagene Brosius-Gersdorf teilte vier Wochen später mit, sie stehe nicht mehr zur Verfügung.
Politiker der Union hatten sie unter anderem wegen ihrer liberalen Positionen zum Abtreibungsrecht oder Äußerungen zur Corona- und Klimapolitik wochenlang kritisiert.
Brosius-Gersdorf für Klarnamenpflicht in den sozialen Medien
„Kampagnen und Akteure haben es geschafft, die Demokratie ein Stück wehrlos dastehen zu lassen“, sagte Brosius-Gersdorf in Bezug auf die abgesagte Wahl im Juli der „Märkischen Allgemeinen“. Mögliche Kandidaten für die Richterämter in Karlsruhe könnten sich deshalb immer seltener finden lassen. Sie sieht „unsachliche und unfaire Kampagnen“ gegen sich, von denen sich die Verantwortlichen treiben ließen. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Dafür brauchen wir Reformen, auch im Recht“, sagte sie bei „ZDFheute“.
Die Juristin sieht zudem Schutzlücken beim Persönlichkeitsrecht: „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien nachdenken.“ Sie befürwortet auch eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien. Im Gespräch mit dem ZDF kritisiert Brosius-Gersdorf insbesondere das Online-Portal „Nius“.
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