Union und SPD geben Teile des Sondervermögens verfassungswidrig aus, kritisieren die Grünen – und stützen sich dabei jetzt auf zwei Gutachten. Die zentralen Fragen und Antworten.

Was steht in den Gutachten?

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte zwei juristische Gutachten in Auftrag gegeben. Diese sollten prüfen, ob Union und SPD Teile des 500 Milliarden Euro umfassenden Schuldenpakets für Infrastruktur und Klimaschutz ("Sondervermögen") verfassungswidrig ausgeben – und wie die Aussichten einer Klage sind. 

Zwar unterscheiden sich die Auffassungen der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg und des Jura-Professors Henning Tappe von der Universität Trier in einigen wesentlichen Punkten. Allerdings kommen beide Gutachten zu dem Schluss, dass einige der für das Jahr 2025 im Sondervermögen vorgesehenen Posten verfassungswidrig sein dürften. 

Als Beispiele werden etwa eine Zahlung von 1,5 Milliarden an die Krankenhäuser genannt, die "weder als Investitionen in die Infrastruktur noch als Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität" einzuordnen seien, heißt es im Gutachten von Tappe. Ähnliches gelte für die Finanzierung von Flüssiggasterminals, die ebenfalls als Betriebskostenzuschüsse gewertet werden. Auch stünden die Ausgaben für den Betrieb der Erdölraffinerie in Schwedt dem Klimaschutz-Ziel des Sondervermögens entgegen.

"Der Haushalt 2025 verstößt gegen das Grundgesetz", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hätten Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen. "Jetzt ist klar, Milliarden, die in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, landen im Konsum und in fossiler Vergangenheit."

Was steckt hinter dem Sondervermögen?

Um den Sanierungsstau im Land zu lösen, hatten Union und SPD im März 2025 im Bundestag mit den Stimmen der Grünen eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen: ein "Sondervermögen" für Infrastruktur und Klimaschutz, mit dem bis zu 500 Milliarden Euro Schulden aufgenommen werden können. 

Von Beginn an hatten die Grünen darauf gedrängt, dass es sich bei den Ausgaben aus dem Sondervermögen um "zusätzliche" Investitionen handeln müsse. Sie befürchteten schon damals, dass die Regierung die Sonderschulden dazu nutzen könnte, um sich in Zeiten knapper Kassen Spielräume im regulären Haushalt zu ermöglichen.

Relativ bald sahen sie dieses Kriterium der Zusätzlichkeit verletzt und prangerten "Verschiebebahnhöfe" im Haushalt an. Gestützt wurden sie in ihrer Kritik von zahlreichen namhaften Wirtschaftswissenschaftlern, etwa dem Sachverständigenrat Wirtschaft, dem Bundesrechnungshof und von Wissenschaftlern des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft. Nun kommen durch die von den Grünen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten juristische Zweifel hinzu.

Was bedeutet das nun für die Regierung?

Für die Regierung aus Union und SPD hat das zunächst keine Konsequenzen. Denn die Grünen stehen vor einem Problem: Um eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht anzustreben, kommen sie gemeinsam mit der Fraktion der Linken im Bundestag nicht auf genügend Stimmen – ein Viertel der Abgeordneten ist nötig. Dass sie gemeinsam mit der AfD vorgehen, haben die Grünen ausgeschlossen.

Damit steht der Oppositionsfraktion das zentrale Instrument, um die Regierung in Bedrängnis zu bringen, nicht zur Verfügung. In der vergangenen Wahlperiode hatte eine ähnlich gelagerte Normenkontrollklage der Union dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Corona-Krediten in einen anderen Schuldentopf für nichtig erklärte. Am Ende zerbrach auch wegen des Urteils und den daraus resultierenden Haushaltslöchern die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP. 

Eine Alternative wäre ein Organstreitverfahren, womit formal nur geprüft werden kann, ob das Vorgehen der Regierung die Handlungsspielräume eines künftigen Bundestags einschränkt. Die beiden juristischen Gutachten beurteilen die Erfolgsaussichten eines solches Vorgehens als eher schwierig, weshalb die Grünen von diesem Weg absehen wollen.

Wie geht es jetzt weiter?

Eine dritte Möglichkeit sehen die Grünen aber doch noch: eine Verfassungsbeschwerde. Diese wird von Einzelpersonen angestrengt, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Deshalb wollen die Grünen nun auf Organisationen wie etwa Greenpeace oder die Umwelthilfe zugehen, um solche Möglichkeiten zu besprechen. 

Dies ist allerdings noch reichlich unkonkret. Man wolle die Gutachten nutzen, um nun "gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt", Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe "auszuloten und voranzutreiben", sagt Fraktionsvize Audretsch. 

Hoffnung allerdings gibt den Grünen, dass eine Verfassungsbeschwerde vor fünf Jahren überraschenden Erfolg hatte: Damals entschied Karlsruhe, dass die Politik beim Klimaschutz erheblich nachbessern müsse. Das Gericht sah die teils sehr jungen Kläger mit dem damaligen – nicht ausreichenden – Klimaschutzgesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt. 

Wäre ein ähnliches Urteil auch im Fall der Ausgabe der Sonderschulden denkbar? Damals brachte eine gewisse Kanzlei Günther die Verfassungsbeschwerde auf den Weg. Also die Kanzlei, die nun eines der beiden Gutachten für die Grünen erstellt hat.

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