Wehrdienst, Steuerentlastungen, Haushalt – die Beschlüsse des Bundesrats im Überblick
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit dem Bundeshaushalt für 2026 und mehreren für die Regierungskoalition zentralen Gesetzen befasst.
Neuer Wehrdienst
Der neue Wehrdienst kann zum 1. Januar kommen. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes zu. Es sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Weiter gilt aber das Prinzip der Freiwilligkeit.
Ziel des Gesetzes ist es, die Truppenstärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen.
Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden vom nächsten Jahr an einen Fragebogen zur Person erhalten, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt. Männer müssen, Frauen können diesen beantworten, denn für Frauen sieht das Grundgesetz keine Wehrpflicht vor. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen.
Haushalt 2026
Der Bundesrat stimmte außerdem dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zu. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.
Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente drauf, nämlich rund 128 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel Prozent auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt.
Die geplanten Investitionen belaufen sich auf über 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen.
Pendlerpauschale und Gastronomie
Zudem stimmte der Bundesrat auch einer Reihe von Steuerentlastungen zu. Die Länder hatten deshalb wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten am Freitag nun aber abschließend zu.
Die Umsatzsteuer für Speisen – aber nicht für Getränke – in der Gastronomie sinkt ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Gastronomiebranche stabilisieren.
Sinkende Preise im Restaurant sind hingegen nicht zu erwarten. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben.
Branchenverbände haben angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen. Bereits im Bundestag hatte insbesondere die Mehrwertsteuersenkung deshalb für viel Kritik gesorgt. Linke und Grüne sprachen von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk.
Die Pendlerpauschale steigt zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der Wegstrecke, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Diese Abstufung fällt weg. Die Bundesregierung begründet dies mit der nötigen Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden unabhängig von der Wegstrecke.
Das Steueränderungsgesetz sieht zudem vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
Ferner verdoppelt das neue Gesetz die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen für Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.
Durch das Gesetz entstehen auch Ländern und Kommunen Einnahmeausfälle, für die die Länder einen Ausgleich durch den Bund verlangten. Die Bundesregierung lehnte eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab.
Rentenpaket
Auch das schwarz-rote Rentenpaket passierte den Bundesrat. Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten kann somit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten. Eine neue Steuerbefreiung wird mit der Aktivrente eingeführt. Verbesserte Regeln kommen für Betriebsrenten.
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