Angesichts der jüngsten Tötung von Journalisten durch die israelische Armee im Gazastreifen fordert das Auswärtige Amt von Israel eine Erklärung. Die Tötung von Medienschaffenden sei im humanitären Völkerrecht „absolut unzulässig“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums in Berlin. „Wenn es dazu kommt, wie es eben jetzt passiert ist, dann liegt es an der Partei, die eine solche Tötung unternimmt, das klar darzulegen, transparent aufzubereiten, warum das notwendig war“, sagte er weiter. Das sei bislang nicht geschehen. Wenn Israel sage, dass der Angriff einer Person gegolten habe, sei die Frage zu beantworten, warum insgesamt fünf Kollegen getötet wurden.

Am Morgen war bekannt geworden, dass bei israelischen Luftschlägen im Gazastreifen fünf Journalisten, darunter der Korrespondent des arabischen TV-Senders Al-Dschasira, Anas al-Scharif, getötet wurden. Al-Scharif und vier weitere Kollegen seien bei einem gezielten Angriff auf ein Zelt für Journalisten in der Stadt Gaza im Norden des Gazastreifens getötet worden, teilte der TV-Sender mit. Israels Militär bestätigte den Tod von Anas al-Scharif.

Er habe sich als Al-Dschasira-Journalist ausgegeben, aber eine Terrorzelle der islamistischen Hamas angeführt, erklärten die israelischen Streitkräfte auf X. Der israelischen Armee zufolge sei das durch Geheimdienstinformationen und Dokumente aus Gaza belegt. Er war von Israel schon länger als Hamas-Aktivist beschuldigt worden. Schon in der Vergangenheit hatte es Debatten über Hamas-Verbindungen von Journalisten im Gazastreifen gegeben.

Der arabische Sender Al-Dschasira erklärte, das Militär habe keine von unabhängigen internationalen Stellen verifizierten Unterlagen vorgelegt, die diese Behauptung belegen würde.

Für die Bundesregierung sei klar, dass Journalisten geschützt werden müssten, erklärte der Sprecher des Außenamts weiter. Israel müsse erklären, inwieweit der Verlust dieses Schutzstatus überhaupt zu rechtfertigen sei. „Und da ist die israelische Seite jetzt am Zug aus unserer Sicht, sich zu erklären, und zwar in einer möglichst transparenten und nachvollziehbaren Art und Weise“. Die israelischen Behörden müssten sicherstellen, dass Journalistinnen und Journalisten im Gazastreifen ihrer Arbeit „frei und sicher nachgehen“ könnten.

Zugleich betonte der Innenministeriums-Sprecher mit Blick auf den teilweisen Stopp von Waffenlieferungen von Deutschland nach Gaza, es habe keine Änderung der Politik zu Israel gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in einem Interview der ARD-Tagesthemen am Sonntagabend betont, Deutschland stehe ohne Zweifel weiter an der Seite Israels. Aber die Bundesrepublik könne nicht Waffen in einen Konflikt liefern, den die israelische Regierung ausschließlich mit militärischen Mitteln zu lösen versuche und „der Hunderttausende von zivilen Opfern fordern könnte“. Hier gehe es „um ganz grundsätzliche Haltungsfragen“. Solidarität mit Israel „bedeutet nicht, dass wir jede Entscheidung, die eine Regierung trifft, für gut halten und ihr dabei auch noch Unterstützung zukommen lassen“, so der Bundeskanzler.

Die Internationale Journalisten-Föderation (IJF) verurteilte die Tötung von Anas al-Scharif und anderer Berichterstatter durch die israelische Armee in Gaza aufs Schärfste. Dies sei das Ergebnis israelischer Verleumdung und ein Kriegsverbrechen, erklärte Generalsekretär Anthony Bellanger am Montag in Brüssel. Die IJF, größter Dachverband nationaler Journalistenverbände, rief die Vereinten Nationen auf, ein verbindliches Abkommen zur Sicherheit von Medienschaffenden zu verabschieden.

Die IJF sammelt nach eigenen Angaben seit Oktober 2023 Beweise für Angriffe palästinensischer Journalisten durch israelische Streitkräfte, um beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Klage einzureichen. Laut dem Dachverband wurden seit Kriegsbeginn mindestens 180 palästinensische Journalisten und Medienmitarbeiter im Gazastreifen getötet.

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