Bundesregierung beschließt milliardenschweres Rentenpaket
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket auf den Weg gebracht.
Damit wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns gesichert. Zudem erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 drei statt bislang zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet.
Dies soll spätestens 2028 umgesetzt sein, aber dann rückwirkend ab 2027 gezahlt werden. Die Erhöhung der Mütterrente bedeutet pro Kind rund 20 Euro mehr im Monat. Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich ab 2027 auf eine zweistellige Milliardensumme, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll.
Schwarzarbeit – Nagelstudios und Barbershops im Visier
Auch will die Regierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken. Der Entwurf sieht Modernisierung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vor. Die FKS soll durch Datenanalyse gezielter gegen verdächtige Arbeitgeber vorgehen können, etwa in Subunternehmerketten auf Großbaustellen. Sie erhält zum Teil polizeiähnliche Befugnisse.
Zudem sollen neue Branchen in den Fokus rücken, in denen illegale Beschäftigung vermutet wird. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Dort sollen eine Ausweispflicht für Beschäftigte und eine Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber bei neuen Anstellungen gelten.
Regierung bringt Tariftreuegesetz auf den Weg
In einem weiteren vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf sollen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen bezahlen.
Arbeitgeber müssen dem zufolge vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Das Gesetz gilt für Aufträge und Konzessionen des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
Mehr Aufgaben für Pflegekräfte
Ein weiterer vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf beinhaltet, dass Pflegekräfte künftig bestimmte Tätigkeiten ausüben dürfen, die bislang Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen.
Regierung treibt Aufbau von CO2-Endlagern voran
Des Weiteren will die Bundesregierung den Aufbau einer Infrastruktur zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) massiv beschleunigen. Durch die Regelung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren der CO2-Speicher und Pipelines erheblich erleichtert werden, ähnlich wie bei erneuerbaren Energien.
Das Vorhaben ist umstritten. Industrie und Teile der Gewerkschaften dringen auf verlässliche Rahmenbedingungen. Umwelt- und Klimaschützer befürchten dagegen eine Schwächung der Anstrengungen zur CO2-Vermeidung.
Deutschlandticket weiterhin mitfinanziert
Bisher geben Bund und Länder einen Zuschuss von jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen. Nun soll der Bund das Ticket auch im kommenden Jahr mit 1,5 Milliarden Euro unterstützen, die Länder sollen ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden geben. Bund und Ländern verhandeln jetzt, wie erwartete Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen künftig ausgeglichen werden sollen, sodass keine Preissteigerung droht.
Diese sei dann „alternativlos“, wenn Bund und Länder die prognostizierten und tatsächlichen Einnahmen aus den Fahrgeldeinnahmen die Kosten nicht decken und Bund und Länder eine Erhöhung der Ausgleichsmittel in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro ausschließen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen sowie des Bundesverbands Schienennahverkehr.
Einfacher, schneller, digitaler
Das Kabinett gab außerdem grünes Licht für das Vergabebeschleunigungsgesetz. Der Bundesrat muss dem Vorhaben nach dem Bundestag noch zustimmen.
Inhalt dessen ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ab 221.000 Euro für Dienstleistungen und gut 5,5 Millionen Euro für Bauleistungen. So soll es künftig bei Direktaufträgen keine aufwendigen Verfahren mehr geben. Die Statistik- und Meldepflichten der Vergabestellen werden reduziert. Leistungsbeschreibungen sollen zudem nicht mehr bis ins kleinste Detail ausformuliert werden.
Mehr Gesetzentwürfe in Kürze.
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