Bundesrat befürwortet Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition für eine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Grundsatz gebilligt. Ein Vorschlag des Sozialausschusses, hierzu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus, zu denen viele Menschen aus Syrien gehören, für zwei Jahre ihre Kernfamilie nicht mehr zu sich holen können. Das war bisher möglich für minderjährige Kinder und Ehepartner. Im Fall unbegleiteter Minderjähriger können aktuell auch Eltern ein Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland erhalten.
Kontingent von 1.000 Menschen pro Jahr
Hier geht es bislang um 12.000 Menschen pro Jahr. Denn schon seit Jahren gilt für die Angehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutz ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Visa für Kinder, Ehepartner und Eltern von Menschen aus dieser Gruppe nur noch in seltenen Härtefällen ausgestellt werden sollen.
Für die Betroffenen bedeutet das: Entweder die Familie bleibt noch lange getrennt oder das Familienmitglied, das in Deutschland lebt, reist aus, um an einem anderen Ort mit den Angehörigen zusammen sein zu können. Es kommt jedoch auch vor, dass verzweifelte Angehörige versuchen, mit Schleppern nach Deutschland zu gelangen. Einigen Geflüchteten gelingt es zudem, mittelfristig die strengeren Voraussetzungen für eine andere Form des Familiennachzugs zu erfüllen, für die man nachweisen muss, dass der Lebensunterhalt gesichert und genügend Wohnraum vorhanden ist.
dpa- Bundesrat
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