Drei Somalier hätten laut einer Gerichtsentscheidung nicht an der Grenze abgewiesen werden dürfen. Innenminister Dobrindt will sich von dem Beschluss nicht beeindrucken lassen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtsmäßigkeit nährt. "Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest", sagte er in Berlin.

Dobrindt betonte mehrfach, es handle sich um eine Entscheidung im Einzelfall. "Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern."

Deutsche Migrationspolitik Gericht erklärt Abweisung Asylsuchender hinter Grenze für illegal

Verwaltungsgericht: Zurückweisungen sind rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht.

Die Dublin-Verordnung legt fest, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

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Der Bundesinnenminister sagte, er wolle nun das Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort "deutlich Recht bekommen" werde. "Das Gericht hat in diesem Beschluss ausgeführt, dass die Begründung für unsere Maßnahmen dezidierter hätte sein sollen." Diese dezidiertere Begründung wolle man nun nachliefern.

Dobrindt: System der Migrationspolitik ist dysfunktional

Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.

Migrationspolitik Der Asyl-Poker des Alexander Dobrindt

Zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni wurden nach Dobrindts Angaben 2.850 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen. In 179 Fällen sei ein Asylgesuch gestellt worden. In 138 dieser Fälle habe es eine Zurückweisung gegeben, 41 Fälle hingegen hätten zu den vulnerablen Gruppen gehört.

Seinen Angaben zufolge hatten die Somalier, die in Berlin das Gericht angerufen hatten, bereits am 2. und am 3. Mai versucht, nach Deutschland einzureisen, ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Dies hätten sie erst beim dritten Versuch am 9. Mai getan.

"Man sieht an genau so einem Beispiel auch, wie schwierig die Situation inzwischen ist, wie komplex sie ist und wie, ich würde mal sagen, auch dysfunktional die Situation des ganzen Asylsystems inzwischen geworden ist", sagte Dobrindt.

DPA tis
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