Hoeneß siegt im Streit mit Nachbarin – und darf seine Lindenbäume behalten
Im Nachbarschaftsstreit um Bäume auf seinem Grundstück am Tegernsee hat Uli Hoeneß einen vorläufigen Sieg errungen. Eine Zivilkammer des Landgerichts München II wies Anträge der Nachbarin des Ehrenpräsidenten des FC Bayern ab, die auf die Entfernung zweier neu gepflanzter Bäume und ein Verbot von Ersatzbepflanzungen zielten.
Die Nachbarin habe in dem Eilverfahren nicht glaubhaft gemacht, dass die neuen Bäume in jenem Bereich gepflanzt wurden, in dem zu ihren Gunsten ein Bepflanzungsverbot gilt, erläuterte das Gericht im Anschluss. Die Eheleute Hoeneß ihrerseits reagierten „erfreut“, wie deren Anwalt Peter Gauweiler schilderte, der die beiden unmittelbar nach der Entscheidung anrief. „Die freuen sich logischerweise, wer tut das nicht.“
Es geht um die Aussicht – und um Geld
In dem Zivilverfahren ging es in erster Linie um zwei neu gepflanzte Bäume auf Hoeneß' Grundstück in Bad Wiessee am Tegernsee. Im vergangenen Mai hatte das Ehepaar dort in einer bereits seit vielen Jahren – Gauweiler sprach von rund zwei Jahrzehnten – bestehenden Baumgruppe zwei Winterlinden als Ersatz für einen beschädigten Ahorn gesetzt.
Ihre Nachbarin forderte daraufhin auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass die beiden Bäumchen wieder entfernt und weitere Bepflanzungen auf dem betreffenden Teil des Grundstücks unterlassen werden.
Sie berief sich dabei auf eine sogenannte Grunddienstbarkeit von 1975: „Es steht im Grundbuch, dass auf einem bestimmten Teilstück von Hoeneß ein Bebauungs- und Bepflanzungsverbot besteht“, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Die Nachbarin machte geltend, dass die Bäume ihre Sicht behinderten, was den Wert des Grundstücks mindere. Die Hoeneß-Seite wiederum bestritt dies mit Verweis darauf, dass der Blick durch einen Hügel ohnehin beeinträchtigt sei.
Streit könnte in die nächste Runde gehen
Der Fall landete vor dem Landgericht, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt war. Da dort keine gütliche Einigung zustande kam, folgte nun das Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ohnehin ist das letzte Wort in der Sache womöglich nicht gesprochen: Die Nachbarin könnte noch ein Hauptsacheverfahren anstreben.
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