Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert nach den jüngsten Messerangriffen unter anderem moderne Videotechnik und mehr Polizeikräfte. Bei psychisch kranken Personen sei zudem „erforderlich, dass qualifizierte Gutachter die Betroffenen in kurzen Intervallen ausgiebig beurteilen und gemeinsam mit der Polizei eine Gefährdungseinschätzung vornehmen“, sagte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Außerdem ist es sinnvoll, sowohl die Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht als auch die Datenschutzgesetze zu reformieren, damit die Polizei vor Ort darüber informiert wird, wenn potentiell gefährliche Personen beispielsweise aus einer Psychiatrie entlassen werden“, so Wendt. „Die Einnahme von Medikamenten, die zu einer Reduzierung der Gefahr führen, muss engmaschig durch das ärztliche Personal begleitet werden.“

Am Freitagabend hatte eine Frau am Hamburger Hauptbahnhof 15 Menschen mit einem Messer teils lebensgefährlich verletzt. Die Verdächtige war nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Tag zuvor nach dreiwöchiger Behandlung aus einer Psychiatrie entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zum Zeitpunkt der Entlassung keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.

Wendt sagte außerdem, an „kriminalitätsbelasteten Orten“ sei eine „moderne Anwendung von Videotechnik erforderlich, um gefährliche Situationen schon im Entstehungsprozess entdecken zu können“. Damit Polizeikräfte dann auch frühzeitig vor Ort sein könnten, forderte er „erheblich mehr Polizeikräfte, eine Entlastung von vollzugsfremden Aufgaben und die Anwendung moderner Technologien“.

Wendt betonte auch die Verantwortung der Eltern dafür, dass junge Menschen unbewaffnet zur Schule gehen. Ein 13-Jähriger soll am Donnerstag in Berlin einen zwölfjährigen Mitschüler an einer Grundschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. In Remscheid (NRW) wehrte sich ein elfjähriger Schüler gegen den wiederholten Angriff eines 13-jährigen Mitschülers mit einem Messer und verletzte ihn am Oberschenkel.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke