Nach der Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hatte Alt-Bundespräsident Christian Wulff zügig eine weitere Prüfung hin zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gefordert. Grundlage dafür sei, dass der Bericht des Verfassungsschutzes darlege, dass die AfD „aktiv zur Beseitigung der demokratischen Grundordnung, der freiheitlichen Grundordnung, Beiträge leistet“, sagte der CDU-Politiker auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel in Gmund am Tegernsee.

Wulff kündigte an, den Bericht auch selbst studieren zu wollen. Der 65-Jährige hat Rechtswissenschaften studiert und als Anwalt gearbeitet.

Anschließend, so der Politiker und Jurist weiter, brauche es weitere Rechtsgutachten, um sicherzustellen, dass das Verbotsverfahren dann so zügig gestellt werden könne, damit es auch in vier Jahren durchgehe. „Dann darf es nicht scheitern und am Ende läuft die AfD herum und sagt, seht mal her, jetzt haben wir den Verfassungstest, jetzt haben wir ein Siegel“, betonte Wulff.

Wulff zieht Parallelen zum verpassten Verbot der NSDAP 1930

Der frühere Bundespräsident verglich die Bedeutung eines Verbotsverfahrens mit dem Umgang der NSDAP in der Weimarer Republik. „Heute müssen wir uns vorwerfen, dass kluge Beamte 1930 das Verbot der NSDAP gefordert haben.“ Diese sei ja bereits 1924 schon mal verboten worden und später wieder neu gegründet und wieder zugelassen worden. „1930, ein Verbot der NSDAP, hätte den Zweiten Weltkrieg ersparen können, hätte sechs Millionen Juden das Leben erhalten können“, sagte Wulff.

Deutsche müssen leidenschaftlicher um ihre Demokratie kämpfen

„Also wir müssen das sehr genau prüfen. Ich bin, wenn das alles positiv ausgeht, für einen Verbotsantrag, für ein Verbot, für eine Bekämpfung der AfD zu Wasser, zu Land und zu Luft“, sagte Wulff. Deutschland dürfe es anders als 1933 niemals wieder passieren, dass die Demokratie untergehe. „Die Deutschen haben spät zur Demokratie gefunden und um diese zweite deutsche Demokratie müssen wir viel leidenschaftlicher kämpfen, als ich das derzeit beobachte.“

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, was die Debatte über ein Parteiverbot neu befeuert hat. Politisch ist das umstritten.

Seit Donnerstag bezeichnet das Amt die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung und setzte die Einstufung aus.

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