Die AfD beabsichtigt, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu klagen, falls die Behörde bei ihrer Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch bleibt. Sollte der Verfassungsschutz einer am Freitag verschickten Abmahnung nicht Folge leisten, werde der Bundesvorstand der AfD eine bereits vorbereitete Klage mit Eilantrag gegen das Bundesamt freigeben und an diesem Montag beim zuständigen Gericht einreichen, teilte die Partei mit.

In dem Abmahnungsschreiben mit Frist Montag, 8.00 Uhr, heißt es, man halte sowohl die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Das BfV bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte dies aber nicht kommentieren.

Das BfV hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor hatte der Inlandsnachrichtendienst die Partei als Verdachtsfall behandelt.

Zuständig für Klagen gegen den Verfassungsschutz ist in erster Instanz das Verwaltungsgericht in Köln, wo das Bundesamt seinen Sitz hat. Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Berufungsverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hatte. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Björn Höcke hatte nach der Mitteilung des BfV einen Wutpost abgesetzt und den Mitabeitern der Behörde gedroht.. Bei X schrieb der thüringische AfD-Landesvorsitzende: „Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen.“

Inzwischen hat Höcke den Tweet gelöscht.

Die Gewerkschaft der Polizei hat die Äußerungen Höckes als „widerlich“ kritisiert. Der GDP-Vorsitzende Jochen Kopelke sagte der „Rheinische Post“, seine Gewerkschaft verurteile die versuchte Einschüchterung und Mobilisierung gegen diese Institution auf das Schärfste. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität Deutschlands.

Dobrindt skeptisch hinsichtlich AfD-Verbotsverfahren

Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Bundesverfassungsschutz sei nicht überraschend, sagte der künftige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Sonntag im ARD-Fernsehen. Aber ein Verbot einer Partei sei noch mal etwas ganz anderes. „Ich bin da skeptisch, weil das Aggressiv-Kämpferische gegen unsere Demokratie, das muss dann da noch ein Wesensmerkmal sein.“

Es gebe zu Recht hohe Hürden für ein Verbot einer Partei. „Deswegen bin ich der Überzeugung, man muss die AfD nicht wegverbieten, man muss sie wegregieren und sich deswegen über die Themen unterhalten, die die AfD groß gemacht haben“, fügte Dobrindt hinzu.

Durch die Einstufung des BfV kann der Inlandsgeheimdienst alle nachrichtendienstlichen Mittel bei der weiteren Beobachtung der Partei einsetzen, die mittlerweile zweitstärkste Fraktion im Bundestag ist und damit die Opposition anführt. Für ein Partei-Verbot gelten aber weitaus höhere Hürden. Dafür reichen verfassungsfeindliche Bestrebungen, wie der Verfassungsschutz sie der AfD bescheinigt, nicht aus. Der Partei müsste auch nachgewiesen werden, dass sie „kämpferisch-aggressiv“ an der Umsetzung ihrer Ziele arbeitet. Ein AfD-Verbotsverfahren können nur die Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat anstrengen.

Dobrindt rechnet nicht damit, dass die AfD in Ausschüssen des Bundestages Mehrheiten für einen Vorsitzendenposten findet. „Ich zumindest werde unseren Mitgliedern im Deutschen Bundestag nicht empfehlen, für Ausschussvorsitzende der AfD zu votieren“, sagte Dobrindt. „Und deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass die AfD sich schwertut, Mehrheiten zu finden.“ Den Vorsitz könnte die AfD als größte Oppositionsfraktion unter anderem für den wichtigen Haushaltsausschuss beanspruchen.

Auch der künftige Unions-Fraktionschef Jens Spahn stellte klar, dass die AfD nicht mit Stimmen aus der Union rechnen könne. Zum Umgang mit der AfD in den parlamentarischen Abläufen würden Union und SPD in allen Fragen gemeinsam vorgehen, erklärte der CDU-Politiker über die Kurzmitteilungsplattform X: „Eine Empfehlung, AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden zu wählen, wird es von unserer Seite nicht geben.“ Spahn hatte jüngst noch gesagt, man solle mit der AfD wie mit jeder anderen Oppositionsfraktion umgehen.

Die AfD hält laut ihrer Fraktions- und Parteivorsitzenden Alice Weidel an ihrem Anspruch auf Posten fest. „Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiterhin ihre Rechte einfordern und darauf bestehen, alle ihr zustehenden Ämter und Positionen zu besetzen“, sagte Weidel zu WELT.

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