Nach dem umstrittenen Urteil gegen den AfD-nahen Publizisten David Bendels fordert die Staatsanwaltschaft Bamberg eine strengere Strafe. Dies berichten mehrere Medien übereinstimmend. Der zuständige Staatsanwalt, Alexander Baum, legte demnach bereits am 8. April Berufung gegen das Urteil ein, wie aus einem Dokument hervorgeht, das etwa „Junge Freiheit“ vorliegt. In dem Schreiben wird das bisher genannte Strafmaß als unzureichend erachtet: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“, heißt es. Weitere Details werden nicht genannt.

Eine Anfrage von WELT ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg bislang unbeantwortet.

Einen Tag zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg Bendels zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bendels sich der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung“ schuldig gemacht hatte. Als Bewährungsauflage muss Daniel Bendels 1500 Euro an die Kreisverkehrswacht Bamberg zahlen und sich schriftlich bei Faeser entschuldigen.

Das Urteil bezieht sich auf eine Satire, die in der Publikation „Deutschland Kurier“, dessen Chefredakteur Bendels ist, veröffentlicht wurde. Das Bild zeigte Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die einen Zettel hochhielt, auf dem angeblich stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ Tatsächlich hatte Faeser einen Zettel mit der Aufschrift „We Remember“ veröffentlicht, doch der „Deutschland Kurier“ bearbeitete das Foto und ersetzte den Text. Daraufhin stellte Faeser Strafantrag.

Das Gericht entschied, dass die Veröffentlichung des bearbeiteten Bildes eine „bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“ darstelle. Das Bild erwecke den Eindruck eines realen Geschehens, das jedoch so nicht stattgefunden habe.

Die Entscheidung wurde von vielen Seiten, auch aus der politischen Mitte, scharf kritisiert. FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnete das Urteil als „schandhaft“, während die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang auf X (ehemals Twitter) erklärte, dass das Urteil „nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit“ zu tun habe. Faeser selbst wollte die Entscheidung nicht kommentieren.

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