Mehr als 1000 Juristen unterstützen die Forderung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Juristen sei es eine Pflicht, sich „für die Menschenwürde aller Menschen“ einzusetzen. „Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen“, erklärte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak am Montag.

„Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“, sagte Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren. Der Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge inzwischen von 1051 Juristen unterzeichnet.

In dem bereits Mitte Juli veröffentlichten Schreiben bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das kommt zum Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.

„Politik darf sich nicht verstecken“

Die RAV-Vorsitzende forderte: „Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.“ Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief seien bislang „sehr überschaubar“.

Ein Parteiverbotsantrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern. Während die SPD ein Verbotsverfahren teils befürwortet, steht die Unionsfraktion dem skeptisch bis ablehnend gegenüber.

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