Universität Hamburg sieht Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf „nicht bestätigt“
Die Universität Hamburg (UHH) sieht den Plagiatsverdacht gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf bei ihrer Dissertation „nicht bestätigt“. Das teilte die UUH in einer Stellungnahme zum Ombudsverfahren auf ihrer Website mit.
Der Sachverhalt sei nach dem Eingang der Hinweise entsprechend ordnungsgemäß untersucht worden. Mit dem Ergebnis: „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an.“ Brosius-Gersdorf sei bereits informiert worden.
Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. In der Union entwickelten sich daraufhin starke Vorbehalte, etwa wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Die Richterwahl scheiterte schließlich kurzfristig, Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur zurück.
Abgesagt wurde die Wahl allerdings nicht wegen umstrittener Positionen der Staatsrechtlerin, sondern mit Bezug auf die Vorwürfe. Der Fraktionsvorstand und Bundeskanzler Friedrich Merz hätten der SPD mitgeteilt, dass der Plagiatsverdacht die fachliche Expertise in Zweifel ziehe, hieß es damals in Fraktionskreisen während der laufenden Sitzung. Die sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein.
Die Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag laut geworden. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hatte auf „Textparallelen“ zwischen ihrer Doktorarbeit von 1997 und der Habilitationsschrift ihres Mannes, des Juristen Hubertus Gersdorf, von 1998 hingewiesen.
Bereits kurz darauf hatte Brosius-Gersdorf ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das schon im vergangenen Jahr ergab, dass ihr kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die Vorwürfe hätten „keine Substanz“, erklärten die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Quaas und Partner damals in einem Begleitschreiben.
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