Vor der Kommunalwahl im September wird in Niedersachsen derzeit bei mehreren Bewerbern für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter die Verfassungstreue geprüft. In der kommenden Woche stehen zahlreiche Entscheidungen an.

Wer wird geprüft?

Schon am Montag soll die Entscheidung über die AfD-Kandidatin Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland fallen. Am Dienstag sollen unter anderem die Wahlausschüsse in Weener und Wilhelmshaven tagen. Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters in Wilhelmshaven ist der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße.

Am Mittwoch folgen Entscheidungen über AfD-Bewerber in den Samtgemeinden Bersenbrück und Fürstenau sowie über Stephan Bothe – Vize-Landeschef der AfD – als Landratskandidaten im Kreis Lüneburg. Spätestens dann muss auch über die Kandidatur der AfD-Politikerin Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg entschieden werden.

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums lagen der dortigen Kommunalaufsicht am Freitag acht Prüfanfragen vor. Sie beträfen ausschließlich Bewerber der niedersächsischen AfD. Drei Verfahren seien bereits abgeschlossen worden – mit zwei Zulassungen (Jessica Schülke und Robert Preuß) und einer Nichtzulassung (Martin Sichert).

Das Innenministerium ist in Niedersachsen die Kommunalaufsichtsbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte, der großen selbstständigen Städte, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Göttingen und der Region Hannover. Für kleinere Einheiten sind die Landkreise die Kommunalaufsicht. Dazu zählt etwa der Fall des parteilosen Bürgermeisterkandidaten Eugen Nazarenus in der Kleinstadt Weener, der dem Reichsbürgerspektrum zugerechnet wird.

Was wird geprüft?

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Anders als Rats-, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete müssen sie deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Diese Voraussetzung ist nicht neu. Seit einer Gesetzesänderung können Wahlleitungen und Wahlausschüsse bei konkreten Zweifeln jedoch die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf öffentlich zugängliche Quellen auswerten und unter bestimmten Voraussetzungen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.

Als Anhaltspunkte kommen nach Angaben des Innenministeriums etwa belegte öffentliche Aussagen, dokumentierte Handlungen oder herausgehobene Funktionen in extremistischen Parteien infrage. Eine Parteimitgliedschaft allein führt nicht automatisch zur Nichtzulassung. Jeder Fall muss einzeln bewertet werden.

Doch an der Praxis gibt es Kritik – nicht nur von der AfD. „Der Ausschluss ist ein harter Eingriff in das passive Wahlrecht eines Bewerbers“, sagte Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, WELT. „Weil das Amt des Landrats hauptberuflich ausgeübt wird, ist zusätzlich auch das Grundrecht der Berufsfreiheit betroffen.“ Gleichzeitig würden zentrale Grundsätze der Verfassung verletzt, die den Parteienwettbewerb und die Wahlen regeln. Die Verfassung garantiere die Freiheit der Parteien und ihre Chancengleichheit im Wettbewerb. Zusätzlich betreffe der Ausschluss auch die Wahlgrundsätze der Allgemeinheit und Freiheit der Wahl. „Wenn diese Grundsätze verletzt werden, ist eine Wahl keine demokratische Wahl.“

Wer entscheidet über die Zulassung?

Die Kommunalaufsicht gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Gebunden ist der örtliche Wahlausschuss daran nicht. Er entscheidet eigenständig und mit Mehrheit über die Zulassung.

Das führt bereits zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Hannover wurde die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke einstimmig zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Das Innenministerium hatte wegen ihrer AfD-Mitgliedschaft und ihrer Tätigkeit in der Landtagsfraktion Zweifel geäußert, aber keine weiteren Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Äußerungen mitgeteilt.

Hannovers Wahlleiter empfahl deshalb die Zulassung. Ein Ausschluss vom passiven Wahlrecht sei ein schwerwiegender Eingriff und könne bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung sogar eine Wiederholung der Wahl zur Folge haben.

Auch der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß wurde in Gifhorn als Bürgermeisterkandidat zugelassen. Die vorliegenden Indizien reichten nach Angaben des Wahlleiters nicht aus, um erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue zu begründen.

Warum wurde Martin Sichert ausgeschlossen?

Anders entschied der Wahlausschuss im Landkreis Friesland. Er ließ den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Landratswahl zu.

Nach Angaben des Landkreises wurden dabei Sicherts Funktionen in Partei und Bundestagsfraktion sowie öffentliche Äußerungen berücksichtigt. Einige Aussagen seien einem ethnopluralistischen Weltbild zugeordnet worden, andere als revisionistisch oder den Nationalsozialismus verharmlosend bewertet worden.

Der Wahlausschuss kam deshalb zu dem Ergebnis, dass berechtigte Zweifel an Sicherts Verfassungstreue bestehen. Sichert und die AfD kündigten rechtliche Schritte an. AfD-Landeschef Ansgar Schledde warf den Behörden ein politisch motiviertes Vorgehen vor.

Was ist im Fall Reinhild Goes passiert?

Im Fall der AfD-Bewerberin Reinhild Goes berichteten Partei und Nachwuchsorganisation und auch Medien wie WELT, der Wahlausschuss in Nörten-Hardenberg habe sie einstimmig nicht zugelassen.

Diese Darstellung war nach Angaben des Landkreises Northeim falsch. Der Ausschuss habe noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern zunächst die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Nach deren Stellungnahme muss der Wahlausschuss erneut tagen – und spätestens am Mittwoch über die Kandidatur entscheiden.

Kann sofort gegen eine Nichtzulassung geklagt werden?

Eine Nichtzulassung kann laut Innenministerium grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses können auch abgelehnte Bewerber Einspruch erheben.

Darüber entscheidet zunächst die neu gewählte kommunale Vertretung. Anschließend ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Nur bei einem besonders offensichtlichen Rechtsmissbrauch könnte ausnahmsweise schon vor der Wahl ein Gericht eingreifen.

Die Wahlausschüsse müssen damit zwei hohe Rechtsgüter abwägen: die Verfassungstreue künftiger Beamter und das passive Wahlrecht der Bewerber. Ob die neuen Regeln rechtssicher angewendet werden, müssen im Zweifel am Ende Gerichte klären.

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