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Das Europaparlament will schwangeren Abgeordneten das Stimmrecht sichern, auch in Abwesenheit während der Elternzeit. Väter bleiben allerdings außen vor.

Im Europaparlament sollen schwangere Abgeordnete kurz vor und nach der Geburt künftig ihr Stimmrecht auf eine Kollegin oder einen Kollegen übertragen können. Das Parlament beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit eine Änderung der Stimmrechtsregeln, die in den drei Monaten vor und den sechs Monaten nach der Geburt gelten soll. Für Väter gilt die neue Regelung nicht.

Deutsche Abgeordnete unterstützt besseres Recht für Schwangere

Die deutsche SPD-Abgeordnete Delara Burkhardt ist im vergangenen Jahr Mutter geworden. „Während ich mich von der Geburt erholt und mich um mein Neugeborenes gekümmert habe, ging meine Stimme verloren“, erklärte sie am Mittwoch. „Das ist nicht nur unfair. Es ist undemokratisch.“ Die neue Regelung bezeichnete sie als „längst überfälligen Fortschritt“.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola erklärte, die Änderung sei „ein klares Signal an Frauen, die sich in Europa zur Wahl stellen wollen“. Der Rat der EU-Länder muss die Änderung noch absegnen, anschließend müssen alle 27 Mitgliedstaaten die Reform ratifizieren. Bis die neuen Regeln gelten, dürfte es also noch dauern.

AFP mkb
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