Beamte sollen deutlich mehr verdienen – das kostet den Bund Milliarden
Die Bundesregierung steht vor erheblichen Mehrausgaben für ihre Beamtinnen und Beamten. Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium von Alexander Dobrindt sieht eine grundlegende Neustrukturierung der Besoldung vor. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Anpassungen auch auf Bundesebene notwendig macht.
Was ist geplant?
Die Reform sieht lineare Gehaltserhöhungen für Beamtinnen und Beamte vor. Einer Hochrechnung des Innenministeriums zufolge soll die Reform für die Jahre 2026 und 2027 zu Mehrkosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro führen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“, dem der Gesetzesentwurf des Ministeriums vorliegt. Allein 707 Millionen Euro fallen an, weil die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent angehoben werden.
Konkret beinhaltet die Reform mehrere Anpassungsschritte. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent steigen und in einem weiteren Schritt zum 1. Mai um zusätzliche 2,8 Prozent erhöht werden. Zudem ist eine deutliche Anhebung einzelner Zulagen geplant, etwa für Dienste zu wechselnden Zeiten.
Auch soll die unterste Erfahrungsstufe entfallen, um Einstiegsgehälter der Beamtinnen und Beamten anzuheben. Der Familienzuschlag für Verheiratete soll künftig vollständig im Grundgehalt aufgehen, was die Gehaltsstruktur vereinfachen soll. Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auch auf strukturelle Herausforderungen. Angesichts des demografischen Wandels und des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt soll der öffentliche Dienst attraktiver werden.
Wieso steht eine Reform der Beamtenbesoldung an?
Im Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht eine angemessene Bezahlung der Staatsdiener angemahnt und dabei neue Maßstäbe angemahnt. Demnach war die Besoldung zahlreicher Berliner Beamtinnen und Beamten zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig.
Was ist eine Besoldung?
Besoldung ist die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie von Soldatinnen und Soldaten. Grundlage ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip: Demnach ist der Staat als „Dienstherr“ verpflichtet, ihnen und ihren Familien während des aktiven Dienstes, bei Dienstunfähigkeit und im Ruhestand einen Lebensunterhalt zu sichern, der ihrer Stellung und ihrem Amt entspricht.
mit Material von Reuters- Besoldung
- Innenministerium
- Alexander Dobrindt
- Bundesverfassungsgericht
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke