„Das Fernsehgericht tagt“ – Ulmen-Anwalt kritisiert TV-Auftritt von Hubig und Fernandes
In der ARD-Talkshow „Caren Miosga“ soll am Sonntagabend das Thema „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ diskutiert werden. Doch die Besetzung der Talkrunde sorgt bereits im Vorfeld für eine Kontroverse.
Eingeladen wurde die Schauspielerin Collien Fernandes, die derzeit den schweren Vorwurf gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhebt, sie sei „virtuell vergewaltigt“ worden. Zudem tritt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, die aktuell einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt plant. „Das können wir nicht weiter akzeptieren“, erklärte die SPD-Politikerin nach Bekanntwerden der Vorwürfe in der „Tagesschau“, „und deshalb werde ich jetzt einen Gesetzentwurf in der nächsten Woche vorlegen, der gerade pornografische Deepfakes künftig unter Strafe stellt, und zwar schon das Herstellen und das Verbreiten“.
Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz hat inzwischen den Vorwurf, sein Mandant habe Deepfake-Pornos erstellt oder verbreitet, zurückgewiesen. „Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang“, erklärte der Medienanwalt.
Tatsächlich hatte das der „Spiegel“, der Fernandes Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, in seiner Recherche auch nicht behauptet. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass es KI-generierte pornografische Darstellungen von Fernandes geben würde. In der Folgeberichterstattung hatten einige Medien berichtet, dass diese möglicherweise auch von Ulmen angefertigt oder verbreitet wurden.
Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ kritisiert Schertz nun, dass in der ARD-Sendung der zuständige NDR in einem laufenden Rechtsverfahren ausschließlich eine Seite zu Wort kommen lasse. „Das Fernsehgericht tagt mit der höchsten Vertreterin der Justiz in Deutschland und der Anzeigenerstatterin“, sagte Schertz auf Anfrage der Zeitung. „Und das bei einem gerade erst eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten.“ Schon das sei „eklatant rechtsstaatswidrig“.
Ulmen-Anwalt darf nicht bei Miosga sitzen
Zudem bot Schertz an, selbst in die Sendung zu kommen. Dazu habe er sich an den Redaktionsleiter von „Caren Miosga“ und den Justitiar des NDR gewandt. „Dies wurde jedoch abgelehnt. Die Runde stehe schon fest“, so Schertz.
Allerdings gab die Redaktion von „Caren Miosga“ am Sonntagnachmittag bekannt, dass die Runde offenbar kurzfristig um die Aktivistin Theresia Crone erweitert wurde. „Die Aktivistin ist selbst von digitaler Gewalt betroffen und bringt damit eine Perspektive in die Sendung ein, die über den öffentlich bekannten Fall hinausgeht“, schreibt die Redaktion.
Die Redaktion der Talkshow bestätigte der Zeitung auf Anfrage, dass es ein Telefonat zwischen Schertz und dem Redaktionsleiter Stephan Kittelmann gegeben hat. Dem sei ein schriftliches „Konfrontationsschreiben“ der Redaktion mit Fragen an Schertz zu den „in Rede stehenden Vorwürfen gegen seinen Mandanten Christian Ulmen betreffend vorausgegangen“.
Schertz habe das Telefonat als Hintergrundgespräch deklariert und unter anderem gefragt, ob er als Gast für die Sendung „benötigt“ würde. Dies habe der Redaktionsleiter verneint. Die Sendung solle „vor allem ein gesellschaftspolitisches Thema von erheblicher öffentlicher Relevanz behandeln – die Schutzlücken im deutschen Recht bei digitaler Gewalt gegen Frauen“. Fernandes’ öffentlich bekannter Fall diene dabei als „Ausgangspunkt“.
Der von Schertz erhobene Vorwurf der „Rechtsstaatswidrigkeit“ entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ein laufendes Ermittlungsverfahren begründe demnach kein Berichterstattungsverbot. Zudem sichert die Redaktion zu, sie werde die Unschuldsvermutung für Ulmen „selbstverständlich ausdrücklich wahren“.
Kubicki: „Populistischer Instinkt“
Mit seiner Kritik ist Schertz nicht allein. In den sozialen Medien wird die Sendung aufgrund ihrer Gästeliste bereits im Vorfeld diskutiert. „Frau Hubigs populistischer Instinkt ist stärker als ihr rechtsstaatlicher“, schrieb der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki auf X. Egal, was die Justizministerin während der Sendung sage: „Dieser Auftritt wird als einseitige Parteinahme vor Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewertet werden.“
Würde Hubig ihre Teilnahme nun kurzfristig absagen, würde dies jedoch ebenso als Signal in dieser Frage verstanden werden. „Eine völlig vermeidbare Sackgasse.“ Die Fragen von Schuld und individueller Verantwortung werden laut Kubicki im Gerichtssaal verhandelt, „nicht auf der Straße oder im Fernsehstudio“. Die Justizministerin schade allen Beteiligten und dem Vertrauen in ihr Amt.
Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel gibt Schertz ebenfalls recht. „Während die Ermittlungen laufen, erscheint die Justizministerin, Hüterin eben jener Unschuldsvermutung, mit ihrer Anzeigeerstatterin in einer Talkshow. Wer braucht da noch ein Urteil?“, fragt er auf X und ergänzt ironisch – mit Bezug auf einen ebenfalls kontrovers diskutierten Auftritt von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU): „Vielleicht geht Frau Hubig ja als Privatperson in die Sendung.“
Ulmen geht gegen „Spiegel“-Berichterstattung vor
Ulmen geht inzwischen mit seinem Anwalt juristisch gegen den „Spiegel“ vor. Das Magazin hatte zuerst über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet. „Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind nachweislich unvollständig und falsch“, heißt es unter anderem.
Außerdem sei auch Fernandes wegen körperlicher Gewalt an Ulmen in Spanien festgenommen worden, was das Magazin verschwiegen habe. Zudem sei das Verfahren in Spanien ausgesetzt.
Fernandes erwiderte daraufhin auf Instagram: „Es gibt Bilder meiner blauen Flecken. Ich wurde von einer Ärztin der Justiz ausgezogen.“ Ulmen habe „einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war)“ gehabt und habe „selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe“.
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