Mahnstopp für Bußgelder: Was die Software-Probleme für Betroffene bedeuten
Die Mahnverfahren in den Zentralen Bußgeldstellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt mussten gestoppt werden, weil nach einer Software-Umstellung massive Probleme auftraten. MDR-Recherchen hatten aufgedeckt, dass dort Zahlungen nicht korrekt zugeordnet werden konnten.
Unis waren betroffen, Zahlungen ins Ausland gingen nicht glatt. Und auch die Zentralen Bußgeldstellen haben seitdem Probleme. Sechs Fragen und sechs Antworten zu einem Problem, das noch immer nicht vollständig behoben ist.
Was bedeutet das für die Bußgeldstellen?
Die Verwaltung hat mitunter keinen Überblick über offene und erledigte Fälle. Bei den Bußgeldstellen bedeutet das: Ob jemand sein Bußgeld bezahlt hat, ist für die beiden Bußgeldstellen seit dem 1. Januar 2026 nicht immer erkennbar.
Damit niemand zu Unrecht eine Mahnung bekommt, mussten beide Behörden daher alle Vollstreckungsverfahren stoppen – bis heute.
Bedeutet das, dass ich aktuell gar keine Bußgelder zahlen muss?
Nein. Die Sprecherin der Landesdirektion Sachsen (LDS) teilte dem MDR mit: "Es wird weiterhin geblitzt und ermittelt. Die Bußgeldbescheide der LDS werden verschickt und auch rechtzeitig zugestellt."
Der Mahnstopp betrifft nur die Mahnungen, nicht die Bescheide selbst. Ist ein Bußgeldbescheid einmal ergangen, gelten nicht drei Monate (die sogenannte Verfolgungsverjährung), sondern drei Jahre Frist (die sogenannte Vollstreckungsverjährung). Offene Forderungen verfallen also nicht einfach so.
Wer allerdings gerade knapp bei Kasse ist und auf Zeit spielen möchte, könnte angesichts der technischen Probleme Glück haben: Denn bis die Probleme behoben sind, werden Vollstreckungsverfahren offenbar nicht vorangetrieben.
Kann ich jetzt Glück haben und komme ich vielleicht um meinen Blitzer herum?
Das ist eher unwahrscheinlich. Da die Bußgeldbescheide weiterhin verschickt und zugestellt werden, läuft das Verfahren ganz normal weiter. Entscheidend ist nur, dass aktuell nicht gemahnt wird – aber bezahlt werden muss früher oder später trotzdem.
Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle eigentlich zuständig – und wofür nicht?
Die Zentrale Bußgeldstelle eines Bundeslandes ist zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Autobahnen, für Arbeitsschutz, das Umweltrecht und das Arzneimittelrecht.
Daneben gibt es auch noch die kommunalen Bußgeldstellen. Die kümmern sich um Verstöße innerhalb der Städte und Landkreise, also z. B. Blitzer in der Stadt oder Halteverstöße.
Was passiert, wenn ich schon bezahlt habe und das System meine Zahlung nicht erkennt?
Solange die Probleme bei den Behörden bestehen – und das sind jetzt immerhin schon zehn Wochen – wird man abwarten müssen. Wenn die Fehler dann irgendwann behoben sein sollten, dürften offene Forderungen vollstreckt werden. Idealerweise taucht dann jede einzelne Zahlung korrekt im System auf. Trotzdem empfehlen Experten: Zahlungsbelege aufbewahren – sicher ist sicher.
Was sagen die Behörden? Und wie reagieren Betroffene darauf?
Aus Sachsen hieß es, die meisten Probleme seien abgestellt – und bei Systemumstellungen dieser Größenordnung seien "Kinderkrankheiten" normal.
Auch das Finanzministerium Sachsen-Anhalt sprach von "Anlaufschwierigkeiten", die Probleme würden aber schnellstmöglich gelöst.
In betroffenen Behörden und Einrichtungen sorgten diese Darstellungen teils für Kopfschütteln. Mitarbeiter, die der MDR zu den Auswirkungen befragen konnte, sprachen von "Chaos", die Bezeichnung "Kinderkrankheiten" sei eine "Frechheit" angesichts des seit Wochen bestehenden Mehraufwands.
Sind auch Sie betroffen? Oder kennen Sie weitere Fälle? Wir recherchieren weiter! Schreiben Sie uns: investigativ@mdr.de
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