Die schwarz-rote Koalition hat sich auf letzte Details der Bürgergeldreform geeinigt. Sie soll am Donnerstagmittag endgültig durch den Bundestag gehen. Das steht drin.

Am Donnerstag soll die neue Grundsicherung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Darauf hat sich die schwarz-rote Koalition vergangene Woche abschließend geeinigt. Letzte Streitpunkte wurden zwischen Unionsfraktionschef Jens Spahn und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch geklärt.

Im parlamentarischen Verfahren ging es noch um Detailfragen: So sollen die Jobcenter etwa mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit erhalten als ursprünglich geplant. Etwas lockerer sollen in Härtefällen die neuen Maximalhöhen für Mieten gehandhabt werden, zumindest dann, wenn Kinder im Haushalt sind.

Bärbel Bas: „Sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig“

Nachgeschärft wird dagegen bei Terminversäumnissen: Jobcenter können sogar ein amtsärztliches Attest verlangen, nicht nur einen Schein vom Hausarzt. Auch Arbeitgeber sollen bei Sozialleistungsmissbrauch künftig stärker belangt werden.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gab sich vor der Abstimmung zufrieden mit dem Gesetzesentwurf, auf den vor allem die Union gedrängt hatte. „Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten.“ Das sei „sozial gerecht und wirtschaftlich vernünftig“. Dabei seien „gute Lösungen für rechtliche und praktische Fragen gefunden“ worden, sagte sie der „Rheinischen Post“. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lobte den Kompromiss: „Mit der neuen Grundsicherung schaffen wir neue Gerechtigkeit im Sozialsystem und damit auch größere Akzeptanz.“

Das erst Anfang 2023 auf Initiative der SPD eingeführte Bürgergeld wird damit sehr wahrscheinlich nun abgeschafft. Im Bundestag wird es eine namentliche Abstimmung über das Gesetz geben. Künftig soll die Leistung „Grundsicherungsgeld“ heißen. 

Das steckt in den Details der Bürgergeldreform

Neu sind vor allem deutlich härtere Sanktionen gegen Leistungsempfänger, die Mitarbeit verweigern, sowie strengere Regeln für Vermögen und Wohnungsgrößen. Die Regelsätze für Bürgergeldempfänger bleiben wie bisher. Leistungsbezieher sollen ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen, wie es der Gesetzesentwurf formuliert.

So sehen die neuen Regeln im Detail aus:

  • Wer den zweiten Termin beim Amt ohne Grund schwänzt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger Geld überwiesen.
  • Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst ganz gestrichen, darunter auch das Geld für die Unterkunft.
  • Bevor die Leistungen komplett eingestellt werden, wird den Betroffenen die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung gegeben.
  • Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch bei Erkrankten sollen Jobcenter zurückhaltender vorgehen.
  • Der Vermittlungsvorrang in einen Job wird gestärkt, die Jobcenter können sich aber weiterhin für Weiterbildungen entscheiden.
  • Das Vermögen, das Leistungsempfänger vor ihrem Hilfebezug angespart haben, wird nun schneller angerechnet. Bis zum 30. Geburtstag schon ab 5000 Euro, nach dem 50. Geburtstag ab 20.000 Euro.
  • Die Regeln zu Wohnungsgröße und Mieten werden strenger – die oben beschriebenen Härtefälle ausgenommen. Zu hohe Mietkosten werden auch im ersten Bürgergeldjahr nur bis zur eineinhalbfachen Grenze des Erlaubten übernommen.

Im Oktober hatte sich der Koalitionsausschuss auf Eckpunkte für eine Reform des Bürgergeldes geeinigt. Friedrich Merz sagte damals: „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen.“ Kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.

„Wer sagt, es treffe nicht die Falschen, übersieht die Kinder“

In der SPD hatte es bis zuletzt Widerstände gegen die neue Grundsicherung gegeben. Insbesondere härteren Sanktionen stehen viele Sozialdemokraten skeptisch gegenüber. In der Partei läuft deshalb derzeit ein Mitgliederbegehren – allerdings mit überschaubarem Rücklauf. Auch von Sozialverbänden gab es scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen vor Obdachlosigkeit und Armut durch extrem gekürzte Leistungen.

„Mit der neuen Grundsicherung werden Kontrolle und Sanktionen dominieren, während die Förderung der Betroffenen an Bedeutung verliert – insbesondere für ältere Arbeitssuchende“, fasst Michaela Engelmeier diese Kritik gegenüber der „Rheinischen Post“ zusammen. Sie ist Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD). „Wer sagt, es dürfe nicht die Falschen treffen, übersieht die 1,8 Millionen Kinder und Jugendlichen, die jede Kürzung bei ihren Eltern sofort im Alltag spüren.“

Die Koalition dagegen verspricht sich von der Reform, dass wieder mehr Menschen in Arbeit kommen. So hatten Studien ergeben, dass fast 60 Prozent der Bürgergeldempfänger zwischen 25 und 50 Jahren nicht nach Jobs suchen. Viele gaben Krankheit als Grund an. Jeder Vierte erklärte aber auch, dass sich Arbeit für ihn nicht lohnen würde. Jeder zehnte Nichtsuchende bekannte, dass er lieber nebenher schwarzarbeite.

Die neue Grundsicherung soll dem Vernehmen nach noch im März vom Bundesrat gebilligt werden. Ab dem 1. Juli 2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Dieser Beitrag wurde mehrfach aktualisiert.

Mitarbeit: Matthias Urbach
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