Die Wahrheit über Frauen in Teilzeit
Aus Sicht der Wirtschaft ist die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland eine Erfolgsgeschichte. Ihre Arbeitsmarktbeteiligung hat sich in den vergangenen 25 Jahren enorm ausgedehnt. 2024 lag die Erwerbsquote in der Altersgruppe von 15 bis 64 Jahren bei 76,6 Prozent. Vor allem sehr junge und ältere Frauen sind genauso häufig berufstätig wie die Männer, die auf eine durchschnittliche Erwerbsquote von 83,8 Prozent kommen. 1999 sah dieses Bild noch ganz anders aus.
Was die geleisteten Arbeitsstunden angeht, sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern hingegen noch immer groß. Laut Daten des Sozio-ökonomischen Panels ist die durchschnittliche wöchentliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen in allen Altersgruppen niedriger als die der Männer. Vor allem ab der Familiengründungsphase klaffen die Arbeitszeiten auseinander – und oft schließt sich die Lücke danach nicht mehr. So arbeiten Frauen jenseits ihres 45. Geburtstags rund acht bis neun Wochenstunden weniger als die Männer. Die typische Arbeitsteilung in der Familienphase – er arbeitet in Vollzeit, sie in Teilzeit – wirkt also nach, auch wenn die Kinder groß sind.
Für Arbeitsmarktexperten ist diese Entwicklung ein Ärgernis. In Zeiten des Fachkräftemangels betrachten sie weibliche Teilzeitarbeit vor allem unter dem Aspekt ungenutzten Potenzials. Zudem sei sie ein sicherer Weg in die Altersarmut. Als Hauptgrund gilt das Ehegatten-Splitting: Dabei werden die Einnahmen zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Auf diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet – dann wird der Steuerbetrag verdoppelt.
Aufgrund des progressiven Einkommenstarifs sparen gegenüber einer getrennten Veranlagung deshalb vor allem Paare Steuern, die sehr unterschiedlich verdienen. Dieser Mechanismus sorge dafür, dass sich Mehrarbeit für die Frauen auch nach der Familienphase nicht lohne, so die Kritik. Denn je geringer der Unterschied zwischen den Einkommen ist, desto geringer ist die Steuerersparnis.
Doch ist der finanzielle Fehlanreiz für Mehrarbeit tatsächlich so groß wie angenommen? Die Bertelsmann-Stiftung hat beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Studie „Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45“ in Auftrag gegeben, in der die finanziellen Anreize für die Erwerbsbeteiligung von Frauen nach der intensiven Kinderbetreuungsphase untersucht werden. Dafür wurden im vergangenen Sommer 3788 Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren zu ihren Lebens- und Arbeitsumständen befragt. Sie sollten zudem Auskunft darüber geben, wie viel sie unter anderen Voraussetzungen arbeiten würden. Von den Befragten waren 41 Prozent nicht erwerbstätig; 59 Prozent waren es, von diesen 24 Prozent in Teilzeit mit weniger als 30 Wochenstunden.
Von den rund 1500 nicht erwerbstätigen Frauen waren 40 Prozent bereits in Frührente. Als Gründe für ihre Nichterwerbstätigkeit gaben diese Frauen vor allem gesundheitliche Probleme, Stress, belastende Arbeitsbedingungen und den Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie an. 31 Prozent gaben an, unter anderem deswegen nicht erwerbstätig zu sein, weil sich dies finanziell zu wenig lohne. Von den verheirateten Frauen sagten dies 34,7 Prozent.
Etwas anders sind die Motive von Frauen, die in Teilzeit tätig sind. Als häufigster Grund dafür, nicht mehr zu arbeiten, nannten sie den Wunsch nach mehr Zeit mit der Familie (73,4 Prozent), gefolgt von körperlicher Belastung und Stress im Fall einer Vollzeit-Tätigkeit (62 Prozent). 57 Prozent arbeiten in Teilzeit, weil sie mehr Zeit für Hobbys wollen. Rund ein Viertel hat noch eigene Kinder zu betreuen. Bei den Frauen, die noch ein Kind unter zehn Jahren im Haushalt haben, sind Betreuung und der Wunsch nach mehr Familienzeit mit je mehr als 90 Prozent die Hauptgründe für die Teilzeit.
51 Prozent der verheirateten Frauen gaben an, dass sich Mehrarbeit finanziell nicht lohnen würde. Das Zusammenspiel aus Ehegatten-Splitting und der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Minijobs mache es für verheiratete Frauen, die häufig Zweitverdienerinnen im Haushalt sind, unattraktiv, ihre Arbeitszeit auszuweiten, heißt es in der Studie. Allerdings gaben knapp 45 Prozent der Frauen an, bei ihrer aktuellen Stelle nicht die Möglichkeit einer Stundenerhöhung zu haben. 24 Prozent sagten, sie fänden keine Stelle mit höherer Stundenzahl.
Steuerliche Fehlanreize sind also längst nicht allein verantwortlich dafür, dass Frauen ihre Arbeitszeit nicht ausdehnen. Dennoch machen sie einen relevanten Teil aus, wie die DIW-Forscher in ihrer Simulation zeigten. Dafür konfrontierten sie die Frauen mit zwei Szenarien: Im ersten wurde das Haushaltseinkommen auf Basis der aktuellen Steuerregelung berechnet. Im zweiten wurde statt der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung eine getrennte angewendet. Demnach würde das zweite Szenario offenbar dazu führen, dass die Frauen ihre Arbeitszeit leicht ausdehnen würden. Die Erwerbsquote würde um knapp 1,5 Prozentpunkte wachsen, der Umfang der Arbeitsstunden um drei Prozent steigen, errechneten die Forscher.
Zusammen ergebe das allein in der Gruppe der über 45-Jährigen eine Zunahme des Arbeitsvolumens von knapp fünf Prozent – das wären 175.000 zusätzliche Vollzeitstellen, sagt Michaela Hermann, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann-Stiftung. Verstärken ließe sich dieser Effekt durch bessere Arbeitsbedingungen und gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. Wegen des demografischen Wandels „können wir es uns ökonomisch nicht leisten, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen“, sagt Hermann. „Die Politik fordert, dass Mehrarbeit sich lohnen soll – das bleibt unglaubwürdig, solange wir ausgerechnet Frauen, die oft gerne mehr Erwerbsarbeit leisten wollen, beim Aufstocken ihrer Stunden mit hohen Steuersätzen ausbremsen.“
Die Bertelsmann-Stiftung schlägt eine Reform des Ehegatten-Splittings hin zu einem „Real-Splitting“ vor. „Damit wäre ein übertragbarer Grundfreibetrag analog zum aktuellen Unterhaltsrecht gewährleistet. Das würde die hohe Steuerbelastung von zusätzlichem Arbeitseinkommen reduzieren und die Aufnahme beziehungsweise Ausweitung einer Beschäftigung attraktiver machen“, erklärt Arbeitsmarkt-Experte Eric Thode. Die zusätzlichen Steuereinnahmen solle der Staat den Haushalten in Form höherer Familienleistungen zugutekommen lassen.
Für die Union „Ausdruck des Schutzes von Ehe und Familie“
Bei CDU/CSU und SPD zeichnet sich wenig Bereitschaft für eine Reform ab. „Die Unionsfraktion hat zum Ehegatten-Splitting eine klare Haltung: Wir halten daran fest. Eine Ehe ist eine Unterhaltsgemeinschaft, die Partner gehen gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen ein. Das muss steuerlich abgebildet werden“, sagt der finanzpolitische Sprecher Fritz Güntzler (CDU) WELT. „Das Ehegatten-Splitting ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie und stellt sicher, dass Ehepaare mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch gleich besteuert werden.“
Ein Sprecher des Finanzministeriums von Lars Klingbeil (SPD) sagt, es sei „ein wichtiges Anliegen, Steuergerechtigkeit zu fördern und etwaige Fehlanreize durch das Steuerrecht zu beseitigen. Dies entspricht einer Daueraufgabe des Ministeriums.“ Dem Vernehmen nach wird im Ministerium nach wie vor ein Vorhaben der damaligen Ampel-Regierung diskutiert, die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 zugunsten der Steuerklasse 4 für beide Eheleute abzuschaffen. Bei der Kombination bleibt mehr Netto beim Hauptverdiener, während die geringer verdienende Frau mit Steuerklasse 5 überproportional viele Abzüge hat – ein psychologisches Hindernis für eine Ausweitung der Arbeitszeit. Über das Jahr gesehen ist die Steuerersparnis allerdings in beiden Modellen gleich.
Die Grünen-Fraktion sieht Reformbedarf. „Generell gilt: Fehlanreize, die Frauen davon abhalten, ein eigenes auskömmliches Erwerbseinkommen zu erzielen und so eine eigenständige Altersabsicherung aufzubauen, sind konsequent zu hinterfragen und abzubauen“, sagt Finanzpolitiker Sascha Müller WELT. Daher gelte es, Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuer-Verfahrens sowie eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung voranzubringen.
Auch die Linke im Bundestag pocht auf eine Reform: „Das Ehegatten-Splitting ist ein steuerliches Auslaufmodell, das traditionelle Rollenverteilungen zwischen Mann und Frau zementiert. Es setzt Fehlanreize gegen die Aufnahme von Erwerbsarbeit und bedeutet, dass Frauen strukturell in unbezahlte Care-Arbeit oder finanzielle Abhängigkeit gedrängt werden“, sagt Doris Achelwilm, Sprecherin für Steuerpolitik.
Die AfD-Fraktion sehe keinen Handlungsbedarf hinsichtlich des Splittings oder der Steuerklassenaufteilung, sagt der finanzpolitische Sprecher Kay Gottschalk. Gleichwohl gebe es Bedarf für eine grundlegende Reform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen: „Mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent und hohen Freibeträgen für Familien wird die Steuerlast gerechter verteilt, mit Vorteilen für alle Familienmodelle.“
Sabine Menkens berichtet über gesellschafts-, bildungs- und familienpolitische Themen.
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