EuGH verurteilt Ungarn wegen Verstoßes gegen Meinungsfreiheit
Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt. Das gab das Gericht am Donnerstag in Luxemburg bekannt. Geklagt hatte die EU-Kommission. In dem Fall geht es um den Sender Klubradio, den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns. (Az. C-92/23)
Klubradio musste sein Radioprogramm 2021 einstellen, es ist seitdem nur noch im Internet zu hören. Damals lief ein 2014 zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat abgeschlossener Vertrag aus, der nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubradio zweimal gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe. Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, die Bewerbung von Klubradio dafür wurde allerdings für ungültig erklärt.
Ungarn: mehrere Verfahren gegen Orbán-Regierung
Nach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn damit die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubradio vorgeworfen worden seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien „entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder beträfen Aspekte, „die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann“, erklärte das Gericht am Donnerstag zur Begründung.
Die Vergabe von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen müsse laut EU-Recht stets „nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien“ erfolgen, betonte der EuGH. Insofern sei das ungarische Mediengesetz, auf dessen Grundlage der Lizenzentzug erfolgte, zudem bereits per se nicht mit EU-Unionsrecht vereinbar.
Das ungarische Mediengesetz schließe die Verlängerung von Sendelizenzen selbst im Fall rein formaler, geringfügiger oder zwischenzeitlich bereits behobener Verstöße automatisch aus, betonte das Gericht. Sowohl die konkrete Entscheidung mit Blick auf das Klubradio als auch die dem zugrunde liegenden Bestimmungen in dem nationalen Mediengesetz seien „unverhältnismäßig“. Ungarn habe Pflichten aus EU-Verträgen verletzt.
Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Ungarns rechtsnationalistischem Regierungschef Viktor Orbán wird vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch zu unterdrücken sowie die Rechte von Minderheiten einzuschränken. Orbán tritt seit langer Zeit als scharfer Kritiker der EU auf, zugleich ist Ungarn einer der letzten Verbündeten Russlands in der Europäischen Union.
AFP rw- Ungarn
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