Fast die Hälfte von 2.308 Afghanen, die zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme von Schwarz-Rot mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampel-Regierung in Pakistan lebten, sollen nicht mehr nach Deutschland kommen dürfen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken.

Demnach sind seit Antritt der jetzigen Bundesregierung im Mai vergangenen Jahres 788 Afghanen nach Deutschland gekommen, rund 410 weitere Personen befinden sich noch im Ausreiseverfahren. Die persönlichen Anhörungen, mit denen mögliche Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden sollen, sind laut Regierung bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen. Die Antworten liegen der Deutschen Presse-Agentur vor.

Anfang Mai hatte die Bundesregierung von Union und SPD nach Amtsantritt die Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan vorerst gestoppt. Einige der Betroffenen klagten, in den vergangenen Wochen kamen mehrere hundert Afghanen mit Aufnahmezusage per Flugzeug von Pakistan nach Deutschland – zunächst über Linienverbindungen mit Umstieg in Istanbul, im Dezember auch mit einem von der Bundesregierung gechartertem Flugzeug.

Hunderte Afghanen erhielten hingegen Absagen für eine Einreise. Alle Zusagen nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes für Personen der Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms aber wurden nach Auskunft der Bundesregierung mit der Begründung zurückgenommen, sie seien nicht rechtsverbindlich; es bestehe kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme.

Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes regelt die Einreise aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen. Die Menschenrechtsliste umfasst Afghanen, die nicht als Ortskräfte für Deutschland gearbeitet hatten, nach Ansicht der Ampel-Regierung als Künstler, Journalist oder Richter besonders gefährdet waren. Das Überbrückungsprogramm ist ein weiteres Programm für diese Gruppe, das 2022 aufgelegt wurde.

Die schwarz-rote Bundesregierung stoppte das Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen im Mai und stellte keinen neuen Visa mehr aus. Viele Afghanen versuchen unter anderem mit Unterstützung der NGO „Kabul Luftbrücke“, ihre Aufnahme einzuklagen. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab der Bundesregierung Anfang September teilweise recht: Für die oben genannten Gruppen darf die Regierung die Aufnahmezusagen widerrufen.

Linke nennt Vorgehen der Regierung „schäbig“

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte das Vorgehen der Regierung. „Dass die Bundesregierung die Hälfte der gefährdeten Afghaninnen und Afghanen, denen eine Aufnahme durch die Bundesrepublik Deutschland versprochen worden war, einfach fallen lässt, ist verantwortungslos, schäbig und menschlich unerträglich“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Betroffenen seien seit Jahren vor dem Hintergrund der geplanten Aufnahme in Pakistan mit deutscher Unterstützung untergebracht und versorgt worden, sagte Bünger. „Da kann die Bundesregierung doch nicht einfach behaupten, sie trage keine Verantwortung und die Menschen dem menschen- und frauenverachtenden Willkürregime der Taliban überlassen.“

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