„Deutschland muss die Lobby-Lähmung überwinden“ – CSU will Umweltverbände offenbar entmachten
Auch bisher strafunmündige Kinder und Jugendliche sollen sich nach einem Papier der CSU im Bundestag nach Straftaten vor Gericht verantworten. Das sieht ein Beschlussentwurf vor, über den die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen.
Der Entwurf fordert ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Vorgeschlagen werden in dem Papier auch Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.
Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in „Verantwortungserfahren“ für strafunmündige Täter das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: „Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.“ Auch würden immer mehr strafunmündige Minderjährige als Drogendealer eingesetzt.„Darum wollen wir das gerichtliche Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder einführen.“ Das Jugendstrafrecht solle schon ab 12 Jahren angewendet werden können, nicht erst wie jetzt ab 14 Jahren.
CSU will Umweltverbände entmachten
Das Papier sieht einem Medienbericht zufolge auch die deutliche Einschränkung des Klagerechts von Umweltverbänden gegen Infrastrukturprojekte vor.
In Seeon wollen die Christsozialen nach Informationen von „Bild“ eine Beschlussvorlage verabschieden, mit der sie „die Abschaffung des Verbandsklagerechts“ für Umweltvereinigungen auf EU- und Bundesebene vorantreiben will.
Demnach heißt es darin, Klagen von nicht am Verfahren beteiligten Vereinigungen lähmten die „dringliche Modernisierung“; zugleich fordert die CSU, den Instanzenweg „auf höchstens zwei Instanzen“ zu verkürzen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte „Bild“, künftig solle nur noch klagen können, wer „unmittelbar betroffen“ sei. „Verbände gehören nicht dazu.“
Und weiter: „Deutschland muss die Lobby-Lähmung überwinden. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel Umweltverbände dringend notwendige Verkehrsprojekte durch Klagen blockieren.“
Umweltverbände widersprachen dem Vorstoß. Eine Sprecherin der Deutschen Umwelthilfe sagte dem Blatt, das Verbandsklagerecht sei europa- und völkerrechtlich gewährleistet. „In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß.“ Nötig sei deshalb „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung“.
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