Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert einen besseren Schutz für Frauen vor sexueller Belästigung im Alltag. „Gerade wird darüber diskutiert, das Strafrecht zu verschärfen, um besser vor sexueller Belästigung zu schützen. Das ist richtig und wichtig. Aber sexuelle Belästigung findet auch im Alltag statt“, betonte Ataman in den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Am Arbeitsplatz gilt sexuelle Belästigung als Diskriminierung und ist verboten. Finden sexuelle Belästigungen beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche statt, gilt kein Diskriminierungsverbot.“ Das sei bitter und kaum zu vermitteln.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beobachte, dass gerade in diesen Bereichen gemeldete Fälle „krasser“ würden. „Uns berichten Frauen zum Beispiel, dass sie bei der Wohnungssuche mit ungewollten sexuellen Anzüglichkeiten konfrontiert werden. Solange der Schutz vor sexueller Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aber nicht auf Alltagsgeschäfte ausgeweitet wird, können sie nichts dagegen tun.“ Diese Lücke müsse dringend geschlossen werden. Opfer müssten sich wehren können.

Insgesamt nähmen die Fälle von Berichten über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen zu. Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angekündigt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke