Schwarz-Rot will die Möglichkeit der "Turbo-Einbürgerung" rückgängig machen. Was besagt das Gesetz – und wie viele Menschen nutzen es? Die wichtigsten Antworten.

Die von der Ampel-Koalition eingeführte "Turbo-Einbürgerung" wird am Mittwoch voraussichtlich wieder abgeschafft. Das will die Regierung um Kanzler Friedrich Merz mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition im Bundestag beschließen. Den Politikern der CDU/CSU war die Reform der Vorgänger-Regierung ein Dorn im Auge. Daher vereinbarte man die Abschaffung des Gesetzes bereits im Koalitionsvertrag mit der SPD. Nun soll dieser Schritt erfolgen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was steht eigentlich im Ampel-Gesetz?

Am 27. Juni 2024 trat das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" in Kraft, was auch die "Turbo-Einbürgerung" beinhaltete. Letzteres bedeutet, dass besonders gut integrierte Ausländer schon nach drei Jahren statt nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten konnten. Parallel wurde die "normale" Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre gesenkt.

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Wie hoch sind die Hürden für die Turbo-Staatsbürgerschaft?

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung wurden laut Bundesinnenministerium (BMI) – damals noch unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) – jedoch strenger. Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde vorausgesetzt. "Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus", hieß es in einer Pressemitteilung des BMI. Um das zu prüfen, sei der Fragenkatalog des Einbürgerungstests erweitert worden.

Zudem mussten Menschen, die eingebürgert werden wollten, unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen.

Wie viele Leute nutzen die "Turbo-Einbürgerung"?

Verlässliche Zahlen für ganz Deutschland gibt es nicht. Jedoch zeichnet sich ab, dass nur wenige Einwanderer das Gesetz wirklich nutzten. Recherchen verschiedener Medien zufolge machten die "Turbo-Einbürgerungen" einen sehr geringen Anteil an allen Einbürgerungen aus. Der MDR berichtet etwa, dass es in Mitteldeutschland bislang nur 20 bis 25 Fälle gab. Auf Anfrage des BR erklärte eine Sprecherin des bayrischen Innenministeriums, dass im Freistaat seit dem Inkrafttreten 78 Menschen die Möglichkeit in Anspruch nahmen.

Was steht in Dobrindts Entwurf?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) sieht das Gesetz als "Pull-Faktor" – also einen positiven Anreiz für Menschen, nach Deutschland einzuwandern. Die Abschaffung gehört zur von ihm ausgerufenen "Migrationswende". In einer Erklärung seines Ministeriums heißt es, dass die Reform wieder Ordnung ins Migrationsgeschehen bringen und "Pull-Faktoren" senken soll. Für eine langfristige Integration brauche es mehr Zeit. Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll für die Einbürgerung daher künftig eine Voraufenhaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.

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Welche Reaktionen gibt es?

Grüne und Linke kritisieren die geplante Abschaffung. "Der Rückwärtsgang von Schwarz-Rot ist das falsche Signal in einer Zeit, in der wir alle Kräfte brauchen – egal, ob jemand seit drei Jahren hier lebt oder seit drei Generationen", sagte der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak dem Nachrichtenportal "web.de news". Die von der Ampel-Koalition durchgesetzte Reform habe Deutschland "moderner, offener und gerechter" gemacht sowie "Menschen eine Tür geöffnet", vor allem jenen, die sich besonders für ihre Integration engagiert hätten, sagte Banaszak. 

lw / Mit Material der Nachrichtenagentur DPA
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