Afghanischer Ex-Richter klagt in Karlsruhe auf Einreiseerlaubnis
Ein ehemals oberster afghanischer Richter, dem Deutschland nach der Machtübernahme der Taliban eine Aufnahme versprochen hat, will eine Einreiseerlaubnis für sich und seine Familie vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Ziel sei die Erteilung eines vorläufigen Visums, teilte die in Berlin ansässige Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Verfahren unterstützt, am Dienstag in Berlin mit.
Der Richter beruft sich vor dem höchsten deutschen Gericht den Angaben zufolge auf den Vertrauensschutz, weil die Bundesregierung ihm zunächst eine Aufnahmezusage gegeben hat, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Der ehemalige Richter gehört zu der Gruppe von Menschen, denen Deutschland nach der erneuten Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan Schutz in Deutschland versprochen hatte. Über mehrere Programme sollten frühere lokale Mitarbeiter von Bundeswehr und anderen deutschen Institutionen sowie Menschen, die wegen ihres Engagements für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat in ihrer Heimat Verfolgung fürchten müssen, nach Deutschland kommen dürfen.
Die Koalition aus Union und SPD stellte diese Programme infrage, stoppte die Aufnahmen aus Afghanistan und zweifelt die Verbindlichkeit der Zusagen an. Auf Grundlage jüngster Verwaltungsgerichtsbeschlüsse durften in den vergangenen Wochen allerdings mehrere Dutzend Menschen einreisen. Der Richter unterlag allerdings vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, weil das Gericht seine Aufnahmezusage über die sogenannte Überbrückungsliste rechtlich anders eingeordnet hat als etwa Zusagen über das Bundesaufnahmeprogramm.
Der Richter hat nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte früher Taliban-Mitglieder verurteilt. Sein Vater sei von einem ehemaligen Verurteilten ermordet worden. Deutschland sieht er den Angaben zufolge in der Pflicht, die Aufnahmezusage einzuhalten, weil er im Vertrauen darauf alles aufgegeben, Haus und Eigentum verkauft habe und nach Pakistan gegangen sei, wo die Aufnahmeverfahren durchgeführt werden. Die Familie habe sich damit auch „aus der Deckung“ begeben und sei bei einer Abschiebung in die Hände der Taliban besonders gefährdet, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Rund 2000 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage harren noch in der Region aus. Ihre Sicherheit ist gefährdet, weil Pakistan seit dem Sommer Menschen wieder zurück nach Afghanistan abschiebt.
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