Messerangriff auf Lehrerin – 17-Jähriger wollte laut Ermittlern als „Märtyrer“ sterben
Eine Woche nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Mordes in zwei Fällen, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Verdächtige Erjon S. soll nach dem Angriff auf die Lehrerin auf der Straße auch einem ihm fremden Mann in den Rücken gestochen haben.
Der Kosovare S. hänge „einer islamistisch-jihadistischen Ideologie an“, teilten die Ermittler mit. Auf der Suche nach weiteren Opfern habe sich S. zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, wo er aber keine aus seiner Sicht geeigneten Menschen traf. Sein Plan sei es gewesen, gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad zu ziehen und selbst den Tod als „Märtyrer“ zu sterben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Dabei soll der Verdächtige aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus gehandelt haben, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe weiter mitteilte.
Der Tatverdächtige war der Polizei bekannt, hatte auch die „Bild“-Zeitung berichtet. Unter anderem soll er einen Mitschüler mit Pfefferspray angegriffen haben, nachdem dieser angeblich seinen Glauben beleidigt habe. Darum sei er 2023 als „Person mit Risikopotenzial“ eingestuft worden. Diese Einschätzung sei später jedoch aufgehoben worden, weil sich Erjon S. über längere Zeit unauffällig verhielt.
Amtsgericht erließ Haftbefehl
Am 5. September war an dem Essener Berufskolleg zunächst eine 45-jährige Lehrerin mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Der Angreifer flüchtete. Wenig später wurde er in der Nähe des Hauptbahnhofes gefasst. Bei der Festnahme wurde der junge Kosovare von Polizisten angeschossen und dabei so schwer verletzt, dass er auf die Intensivstation kam.
Ein Richter des Amtsgerichts Essen hatte Haftbefehl gegen den Jugendlichen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem Verdächtigen der Haftbefehl erst etwas verspätet verkündet. Er wird derzeit im Krankenhaus behandelt und bewacht.
Die Bundesanwaltschaft begründete die Übernahme der Ermittlungen auch mit der besonderen Bedeutung des Falles. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen lägen weiter beim Polizeipräsidium Essen.
Wenn die Bundesanwaltschaft Ermittlungen übernimmt, wird der Tatverdächtige danach in der Regel in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm einen neuen Haftbefehl eröffnet. Das kann aber mehrere Tage oder Wochen dauern.
Datenträger deuten auf religiöse Motive
NRW-Innenminister Herbert Reul hatte bereits am Donnerstag im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags gesagt, dass sich Anzeichen auf einen islamistischen Hintergrund des Angriffs verdichtet hätten. Eine Auswertung von Datenträgern habe Hinweise auf eine religiöse Motivation ergeben. Es gehe um Videos, die der Tatverdächtige angefertigt habe. Einzelheiten könne er dazu nicht nennen.
Die Staatsanwaltschaft Essen habe neben dem Generalbundesanwalt auch die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon 2023 wegen „Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie aufgefallen.“ Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld allerdings nicht bekannt gewesen.
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