„Viel zu viel für den Eigenbedarf“ – Drogenbeauftragter Streeck fordert neue Cannabis-Regeln
Für den Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) steht fest, dass die von der Ampel-Koalition beschlossenen Regeln für einen legalen Cannabis-Konsum noch einmal verändert werden. „Das Gesetz muss in jedem Fall stringenter und in sich schlüssig sein. Das ist es im Moment nicht“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Den erlaubten Privatbesitz von bis zu drei Pflanzen sieht Streeck kritisch. „Damit kann ein kundiger Besitzer mit grünem Daumen etwa ein Kilo Cannabis ernten. Viel zu viel für den Eigenbedarf“, sagte er. Ob künftig weniger Pflanzen erlaubt sein sollen, ließ er aber offen. Streeck verwies auf die laufende Evaluierung des Gesetzes.
„Im Herbst erwarten wir die ersten Ergebnisse, die nächsten im Frühjahr. Da müssen wir uns einige Zahlen ansehen, etwa die Entwicklung des Schwarzmarkts, Unfallstatistik im Straßenverkehr, Anzahl der Konsumenten, aber auch ob es eine Zunahme von Cannabis-induzierten Psychosen gibt“, sagte der Mediziner.
Die Cannabis-Legalisierung war im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Danach können erwachsene Konsumenten Cannabis über nicht kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
In den Clubs darf die Droge nicht konsumiert werden. Generell ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.
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