Der Verfassungsschutz stuft die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Die Partei wehrt sich seit Jahren dagegen und versucht es nun vor dem höchsten Gericht.

Im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit.

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Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz.

AfD wehrt sich gegen den Verfassungsschutz

Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen (Verdachtsfall). Dagegen hatte sie geklagt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen Jahr zugunsten des Nachrichtendienstes entschieden. Er darf die Partei demnach zu Recht als extremistischen Verdachtsfall einstufen und kann sie entsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

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Grüne Zur Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: "Die heutige Hochstufung der AfD durch das zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte sich lange abgezeichnet. Sie ist aus unserer Sicht nur konsequent: Die Partei steht nicht nur in weiten Teilen, sondern in Gänze mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. [...]

Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. Aus der deutschen Geschichte wissen wir, wie schrecklich sich die Verhältnisse entwickeln können, wenn Rechtsextreme, Nationalisten und Demokratiefeinde die parlamentarische Demokratie angreifen und in politische Verantwortung kommen." © Georg Wendt / DPA
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Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen. Dagegen hatte die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt. Diese wurde vor wenigen Wochen vom Gericht zurückgewiesen. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt.

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Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder "vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen", teilten Weidel und Chrupalla mit.

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