Die Messerattacke in Wolmirstedt sorgte im vergangenen Jahr für Entsetzen. Ein folgender Post eines CDU-Politikers dazu rief Empörung hervor. Nun wird die Sache erneut vor Gericht verhandelt.

Der Rechtsstreit um einen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth geht in die nächste Runde: Die Revisionsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) wurde auf den 4. September terminiert, wie das OLG auf Anfrage mitteilte.

Dabei geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung nach einem Post Gürths im sozialen Netzwerk X. Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der Beitrag wurde später gesperrt.

Richterin fand Post moralisch verwerflich

Das Amtsgericht Aschersleben hatte Gürth im März vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Richterin bezeichnete den Post in der mündlichen Urteilsverkündung zwar als moralisch verwerflich. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen, sagte sie.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Aus ihrer Sicht kann der Post durchaus als Angriff auf die Menschenwürde aller in der Bundesrepublik lebenden Afghanen bewertet werden. Gürth und sein Verteidiger argumentierten vor Gericht hingegen, die Äußerung sei spontan erfolgt und nicht auf eine Menschengruppe bezogen gewesen.

Zunächst gab es einen Strafbefehl

Das Amtsgerichts Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb war es im März zur Hauptverhandlung gekommen.

Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Mittel, um gegen Urteile vorzugehen. Bei einer Berufung wird die Beweisaufnahme vollständig wiederholt, damit wird ein Fall neu aufgerollt. Bei einer Revision geht es vor allem um die Überprüfung von möglichen Rechtsfehlern und Verfahrensverstößen.

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