Die drei syrischen Straftäter aus Stuttgart sowie weitere Familienmitglieder sollen abgeschoben werden. Das Justizministerium Baden-Württemberg plant, die Brüder im Alter von 19, 20 und 22 Jahren, die wegen schwerer Gewalttaten zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden waren, außer Landes zu bringen. Dies kündigte CDU-Staatssekretär Siegfrid Lorek an. Den drei jungen Männern sei das Aufenthaltsrecht entzogen worden. Sobald wieder Abschiebungen nach Syrien möglich seien, würden die drei außer Landes gebracht.

Möglich machen soll es der Bund. Er hoffe, dass, wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Abschiebung gefährlicher Straftäter nach Syrien durchgesetzt werde, sagte Lorek. Über den Vorgang berichteten zunächst die „Stuttgarter Zeitung“ und „Bild“.

Mehr als 150 Straftaten sollen auf das Konto der 15-köpfigen syrischen Flüchtlingsfamilie gehen. Sechs Söhne sitzen im Gefängnis, gegen den Vater wird wegen Sozialleistungsbetrugs ermittelt. Es würden nicht nur die drei Brüder, sondern alle weiteren straffällig gewordenen Familienmitglieder abgeschoben, erklärte Lorek.

Zuletzt waren drei weitere Brüder in Haft gekommen, die im Juli 2024 versucht hatten, drei Touristen in der Stuttgarter Fußgängerzone zu erstechen. Der 27-Jährige wurde zu sechs, der 17-Jährige zu fünf Jahren verurteilt, der 23-Jährige kam mit vier Jahren davon. Auch diese drei sollen ausgewiesen werden, wenn das Urteil rechtskräftig und die Abschiebung nach Syrien möglich ist.

Die Ausweisung ist möglich, wenn Ausländer in Deutschland Straftaten begehen. Ab drei Jahren Haft ist dies vorgeschrieben. Im nächsten Schritt erfolgt die Abschiebung, sofern das Herkunftsland als sicher gilt. Nach Syrien wurde bislang in Deutschland noch nicht abgeschoben.

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