Anwälte von Brosius-Gersdorf weisen Plagiatsvorwürfe als „unbegründet“ zurück
Der SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ist nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. „Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben. Das Gutachten liegt WELT vor. Zuerst berichtete das ZDF darüber.
Die Gutachter überprüften nach eigenen Angaben eine Reihe ähnlicher oder nahezu gleichlautender Fußnoten, ähnlich oder gleichlautende Textstellen sowie Ähnlichkeiten in Überschriften. „Selbst wenn man annimmt, dass sämtliche aufgezeigten Übereinstimmungen sich nicht erklären lassen, begründen diese weder einen Plagiatsvorwurf noch stellen sie die Wissenschaftlichkeit der Arbeiten sowohl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als auch von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf in Frage“, heißt es in dem Kurzgutachten.
Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag auch Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber veröffentlichte „23 Textparallelen“ zwischen ihrer Doktorarbeit von 1997 und der Habilitationsschrift ihres Mannes, des Juristen Hubertus Gersdorf, von 1998.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss: „Aufgrund des zeitlichen Ablaufs und der deutlich früher veröffentlichten Dissertation von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf spricht der erste Anschein dafür, dass diese – sofern es überhaupt der Fall sein sollte – keine Textstellen aus der Habitilation ihres Ehemannes übernommt hat.“
Ähnlichkeiten weisen „allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin“
Weiter schreibt die Kanzlei: „Auch die teilweise ähnlichen Ausführungen in den Texten deuten, und so stellt es auch Herr Dr. Weber dar, allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte. Das heißt, ein Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum.“
Außerdem gehe es nur um wenige Stellen, quantitativ und qualitativ fielen diese nicht ins Gewicht. Die Stuttgarter Kanzlei gibt ausdrücklich eine vorläufige Bewertung ab. „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, heißt es in dem Kurzgutachten.
In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ sagte Brosius-Gersdorf am Dienstagabend zu den Plagiatsvorwürfen, sie seien „der letzte Versuch, mich zu verhindern“. Die von der SPD nominierte Juraprofessorin machte deutlich, dass sie trotz Kritik aus der Union vorerst an ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht festhält. Sollte dem Gericht in der Debatte um die geplatzte Richterwahl aber Schaden drohen, würde sie sofort verzichten, sagte sie. „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.“
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke