AfD-Mitglieder aus Staatsdienst ausschließen? Innenministerium zieht Darstellung zurück
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat seine frühere Darstellung zur Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst zurückgenommen. Wie der SWR berichtet, sollen Bewerbungen künftig im Einzelfall geprüft werden. Noch am vergangenen Freitag hatte das Ministerium dem SWR schriftlich mitgeteilt, eine Einstellung von AfD-Mitgliedern sei generell ausgeschlossen.
Staatsrechtler hatten diese Haltung als verfassungswidrig kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss wegen Parteizugehörigkeit sei rechtlich nicht zulässig, eine individuelle Prüfung dagegen schon.
Laut SWR stellt das Ministerium nun klar: Auch AfD-Mitglieder können in den Staatsdienst aufgenommen werden, wenn sie ihre Verfassungstreue glaubhaft machen. Diese Einzelfallregelung sei auch in der geplanten Verwaltungsvorschrift vorgesehen gewesen, wurde bislang jedoch anders kommuniziert.
Auch die SPD-Fraktion hatte vergangene Woche erklärt, Bewerber mit AfD-Parteibuch dürften nicht in den Staatsdienst. In einer Pressemitteilung war von „kein Platz für Verfassungsfeinde“ die Rede.
Staatsrechtler: freiheitlicher Staat muss „relativ viel aushalten“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hatte zuvor dem Radiosender WDR 5 gesagt, es sei der falsche Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte Wieland, der Professor an der Universität Speyer ist.
Der Staatsrechtler betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.
Die Mitgliedschaft in einer extremen Partei bedeute nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“
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